Die geplante Reform des Bürgergeldes nimmt öffentlich Gestalt an. Bundesarbeitsministerin und SPD-Vorsitzende Bärbel Bas erklärte vor wenigen Tagen, dass ihr Gesetzentwurf spätestens innerhalb der nächsten 14 Tage vorliegen soll. Erste Eckpunkte der Reform sind nun durchgesickert. Was bis dato bekannt ist, liest du hier.
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Bürgergeld-Reform: Was bis dato bekannt ist
Bürgergeld-Reform: Härtere Sanktionen bei Pflichtverletzungen
Jobcenter sollen Bürgergeld-Empfänger*innen künftig schneller bis zu 30 Prozent ihrer Leistungen kürzen können, wenn sie wiederholt eine zumutbare Arbeit ablehnen oder andere Pflichten verletzen. Bisher liegt die Kürzung bei einem versäumten Termin ohne triftigen Grund bei 10 Prozent, während bei anderen Pflichtverletzungen bereits bis zu 30 Prozent möglich sind. Zukünftig soll die Höchststufe der Kürzung leichter angewendet werden können.
Schwarz-Rot will härter gegen Totalverweigerer vorgehen
Leistungsempfänger*innen, die dauerhaft ihre Pflichten missachten und für das Jobcenter nicht erreichbar sind, könnten künftig ihr Bürgergeld komplett verlieren. Bereits 2023 führte SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil Sanktionen gegen sogenannte Totalverweigerer ein: Damals war eine vollständige Streichung der Leistungen für maximal 2 Monate möglich, während Kosten für Heizung und Unterkunft weiterhin übernommen wurden. Jetzt plant die Schwarz-Rote Koalition, diese Regelung noch weiter zu verschärfen.
Bürgergeld-Reform: Sofortige Prüfung der Wohnkosten geplant
Bisher zahlen Jobcenter ein Jahr lang die tatsächlichen Miet- und Heizkosten, ohne die Höhe der Ausgaben zu hinterfragen. Ab dem 13. Monat erfolgt erst eine Prüfung der Angemessenheit. Die Regierung plant nun, diese Kontrolle direkt zu Beginn vorzunehmen – wer zu teuer wohnt, müsste gegebenenfalls umziehen.
Reduzierung des Schonvermögens
Bisher können Bürgergeld-Bezieher*innen ein Jahr lang ein „Schonvermögen“ behalten: Bis zu 40.000 Euro für die erste Person plus 15.000 Euro für jede weitere im Haushalt bleiben unangetastet. Danach reduziert sich das Vermögen auf 15.000 Euro. Laut der neuen Bürgergeld-Reform soll diese Karenzzeit komplett entfallen. Künftig sollen Leistungsempfänger*innen alle Ersparnisse oberhalb des Schonvermögens aufbrauchen, bevor das Jobcenter zahlt.
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Bürgergeld für EU-Bürger*innen: Strengere Regeln geplant
EU-Bürger*innen sollen in vielen Fällen künftig nicht sofort Bürgergeld beantragen dürfen. Bisher reicht es, nach Deutschland zu ziehen, einen Minijob anzunehmen und zusätzliche Leistungen für sich und die Familie zu erhalten. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann schlägt vor, nur Vollzeittätigkeiten als Maßstab zu nehmen, besonders bei Singles ohne Kinder.
Er fordert zudem Änderungen auf EU-Ebene, damit EU-Bürger kein automatisches Anrecht auf Sozialleistungen in anderen Staaten haben. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch stimmt zwar grundsätzlich zu, bezweifelt aber, dass solche Änderungen rechtlich durchsetzbar sind.
Fokus auf Arbeitsmarktintegration
Bundeskanzler Friedrich Merz betonte, dass die Reform des Bürgergeldsystems noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll. Dabei soll der Fokus auf der Rückkehr von Leistungsberechtigten in den Arbeitsmarkt liegen. Es sollen Anreize geschaffen werden, die es Betroffenen attraktiv erscheinen lassen, wieder in die Arbeit zurückzukehren.

