Das elektronische Rezept, kurz: E-Rezept, ist seit dem 1. Januar 2024 Standard in deutschen Arztpraxen und Apotheken. Statt des rosafarbenen Ausdrucks benötigen Patient:innen nun eine elektronische Gesundheitskarte oder die E-Rezept-App, um ein Rezept einzulösen. Wie das genau funktioniert und welche Alternative auch weiterhin besteht, erfährst du in diesem Artikel.
Elektronisches Rezept: Wie funktioniert das überhaupt?
Das E-Rezept wird von Ärzt:innen digital erstellt und signiert. Das bedeutet, dass es künftig keine rosafarbenen Rezepte mehr gibt, die händisch unterschrieben werden müssen. Das elektronische Rezept wird direkt an den Patienten oder die Patientin übermittelt und kann deutschlandweit in sämtlichen Apotheken eingelöst werden. Du kannst das E-Rezept auch in Online-Apotheken einreichen, berichtet der ADAC.
Zur Ausstellung eines E-Rezeptes muss man nicht persönlich in der Arztpraxis erscheinen. Ärztinnen und Ärzte können das elektronische Rezept in einer Videosprechstunde kontaktlos ausstellen. Auch Folgerezepte können künftig elektronisch erstellt werden, ohne man in die Praxis kommen muss.
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So kannst du das elektronische Rezept einlösen
Doch wie genau komme ich nun an mein Medikament? Es gibt 3 Möglichkeiten:
Rezept einlösen via App
Wer das Smartphone nutzen möchte, um ein Rezept einzulösen, benötigt die kostenlose E-Rezept-App der Gematik (nationale Agentur für digitale Medizin). Für die Anmeldung benötigt man eine elektronische Gesundheitskarte sowie die entsprechende PIN.
Wer ein elektronisches Rezept hat, kann man dieses via App direkt an die Apotheke schicken und überprüfen lassen, ob es verfügbar ist. Danach wird das Medikament zur Abholung bereitgestellt.
Rezept einlösen via Gesundheitskarte
Wer die App nicht nutzen will, geht einfach direkt in die Apotheke, lässt seine elektronische Gesundheitskarte auslesen und bekommt das Medikament dann ausgehändigt.
Alternativ: E-Rezept auf Papier
Wer weder eine App noch die elektronische Gesundheitskarte nutzen will, kann weiterhin auf Papier setzen. Der benötigte Rezeptcode wird dann auf eine weiße Vorlage gedruckt. Diese gibt man wie gewohnt in der Apotheke ab und erhält dann das Medikament.
Elektronisches Rezept: Wen die Neuerung betrifft
Die Neuerung betrifft nur gesetzlich Versicherte. Privatpatient:innen sind davon ausgenommen. Neben dem rosafarbenen Ausdruck werden auch Arzneimittel-Empfehlungen (grünes Rezept), Privatrezepte (blaues Rezept) und Verordnungen von nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten für Kinder unter 12 Jahren elektronisch.