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Trotz Brille: Mit dieser Sehstärke darfst du nicht mehr Autofahren

Wer zu schlecht sieht, kann am Straßenverkehr nicht teilnehmen. Doch ab welcher Sehstärke darf man kein Auto mehr fahren?

Frau Brille Auto
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Eine gute Sicht ist die Voraussetzung für sicheres Autofahren. Deshalb zeigt sich spätestens beim Sehtest vor dem Führerschein, ob man eine Brille braucht oder nicht. Doch wusstest du, dass es selbst mit Sehhilfe sein kann, dass man zu schlecht sieht, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen? Doch ab welcher Sehstärke darf man kein Auto mehr fahren? Wir verraten es dir.

Ab welcher Sehstärke darf man kein Auto mehr fahren?

Wer eine Krankheit oder eine angeborene Sehschwäche hat, darf prinzipiell Autofahren. Aber nur, wenn er eine bestimmte Sehstärke erreicht – sei es mit einer Brille oder Kontaktlinsen. Die entsprechende Sehhilfe wird dann im Führerschein vermerkt und muss beim Fahren getragen werden.

Doch ab welcher Sehstärke darf man denn nun kein Auto mehr fahren? Die Fahrerlaubnis-Verordnung legt fest, dass die Sehstärke mindestens 70 Prozent betragen muss. Alles, was darunter liegt, ist demnach unzulässig.

Manchmal ist ein ärztliches Gutachten nötig

Doch es gibt auch Ausnahmen. Kann man mithilfe eines ärztlichen Gutachtens nachweisen, dass man trotz Sehstärke unter 70 Prozent sicher Autofahren kann, darf man am Straßenverkehr teilnehmen. Dafür muss ein Facharzt oder eine Fachärztin das Gesichtsfeld, die Augenbeweglichkeit, das Stereosehen und das Farbensehen untersuchen. Doch auch hier gibt es Grenzen. Beträgt die Sehstärke auf beiden Augen weniger als 50 Prozent, dann ist das Autofahren aus Sicherheitsgründen nicht mehr erlaubt.

Ab welcher Sehstärke man kein Auto mehr fahren darf? Ein gutes Auge reicht!

Prinzipiell reicht es übrigens, auf nur einem Auge gut genug zu sehen – vorausgesetzt, das ärztliche Gutachten beweist, dass die betroffene Person trotz Sehbehinderung fahrtüchtig ist. In diesem Fall muss wenigstens ein Auge eine Sehschärfe von mindestens 0,5 aufweisen. Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, empfehlen die Behörden eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Landstraßen und von 100 km/h auf der Autobahn.

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