In seinem eigenen Garten kann man doch eigentlich machen, was man will, oder? So ganz richtig ist das leider nicht. Denn es gibt bestimmte Dinge, die du nicht im Garten lagern darfst – laut gesetzlichen Regelungen. Wir wissen, warum die Lagerung von bestimmten Sachen verboten ist und welche dazugehören.
Darum darfst du nicht alles im Garten lagern
Wer denkt, dass man den eigenen Garten einfach als ein erweitertes Wohnzimmer sehen kann und in diesem deshalb lagern kann, was man will, der oder die irrt. Denn was hier lagern darf, unterliegt dem sogenannten Kreislaufwirtschaftsgesetz – und damit nicht dem Grundgesetz und schon gar nicht dem persönlichen Empfinden. Wir verraten dir deshalb, welche Dinge du lieber nicht in deinem Garten lagern solltest.
Diese 9 Dinge solltest du niemals im Garten lagern
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt nicht nur den Umgang mit Müll, sondern schreibt auch vor, dass Abfall prinzipiell nicht auf dem eigenen Land gelagert werden darf. Dazu zählen in diesem Zusammenhang zum Beispiel ein altes Fahrrad, ein altes Regel oder auch Farbreste vom letzten Anstrich. Allgemein gilt aber, dass alles, was Mensch und Umwelt gefährden könnte, nicht im Garten gelagert werden darf.
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So könnte auslaufendes Öl zum Beispiel ins Grundwasser gelangen. Kein Problem ist allerdings ein verwilderter Garten mit umgemähtem Rasen, Unkraut, herumliegenden Gartenmöbeln oder Kinderspielzeug. Denn von diesen Dingen geht keine direkte Gefahr für Leib und Umwelt aus.
Die folgenden 9 Dinge gelten als Abfall und sollten deshalb nicht in deinem Garten zu finden sein:
- Asbest
- Farben und Lacke
- Benzin
- Öl
- Giftigen Gase
- Autos und Altreifen
- Reinigungsmittel
- Sperrmüll
- Unsortierter Bauschutt
Die illegale Ablagerung von Abfall, die in vielen Städten ein ernsthaftes Problem darstellt, ist eine Ordnungswidrigkeit. In solchen Fällen wird zunächst eine Frist gesetzt, bis zu der der illegale Müll entfernt werden muss. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen.