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So bekämpfst du Unkraut ohne Chemie

Dein Garten ist voller Unkraut, das du bekämpfen möchtest? Wir zeigen dir, wie du das ohne Chemie anstellen kannst.

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© IMAGO/Zoonar

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Zwar ist der Sommer langsam vorbei, das Unkraut ist dennoch am Wuchern. Viele Menschen setzen hier chemische Schadstoffe ein, um ihren Garten vor den nervigen Gräsern zu befreien. Das ist allerdings schädlich für die Umwelt, weswegen wir dir ein paar Tipps zeigen, wie du Unkraut ohne Chemie bekämpfen kannst.

Unkraut ohne Chemie bekämpfen: Wie geht das?

Der Einsatz von chemischen Unkrautvernichtern ist nicht nur schädlich für die Umwelt, sondern kann auch gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Es gibt jedoch zahlreiche natürliche und umweltfreundliche Methoden, um Unkraut effektiv zu bekämpfen.

1. Heißes Wasser

Heißes Wasser ist nicht nur kostengünstig, in der Regel hat es auch jede:r Zuhause. Denn hierfür musst du lediglich das kochende Wasser direkt über das Unkraut gießen, damit die Hitze es abtöten kann. Je nach Hartnäckigkeit des Unkrauts oder der Größe der Fläche kann es erforderlich sein, diesen Vorgang mehrmals zu wiederholen, um das Unkraut vollständig zu beseitigen. Diese Methode ist umweltfreundlich und ungiftig im Vergleich zu chemischen Unkrautvernichtern.

2. Zitrusöl

Zitrusöl, insbesondere Orangen- und Zitronenöl, können auch als natürliche Unkrautvernichter dienen. Hierfür musst du einfach verdünntes Zitrusöl auf das Unkraut sprühen, um es effektiv zu bekämpfen. Die ätherischen Öle in Zitrusfrüchten können dabei helfen, das Unkraut abzutöten.

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Das ist beim Unkraut bekämpfen nicht erlaubt

Auch hier sollte einem bewusst sein, dass nicht alle Hausmittel beim Bekämpfen des Unkrauts erlaubt sind. So schreibt die Bayrische Landesanstalt für Landwirtschaft, dass der Einsatz von Essig, Salz oder Gemischen daraus als Herbizid nicht erlaubt ist. Bei Essig gibt es allerdings Ausnahmen.

Denn Essig darf gemäß EU-Verordnung 2015/1108 grundsätzlich nur als Fungizid oder Bakterizid eingesetzt werden. Ausgenommen davon ist nur der Einsatz als Herbizid zur Unkrautbekämpfung in “medicinal aromatic and perfume crops” (Heilpflanzen) gemäß EU-Durchführungsverordnung 2019/149 und die Einzelpflanzenbekämpfung auf Wegen, Gehwegen, Bordsteinen, Wegeinfassungen und Terrassen.