Im Herbst verlieren die Blätter im Minutentakt ihre Blätter und werfen das welke Laub auf den Boden unseres Gartens ab. Das Entfernen des Laubs kann manchmal ganz schön nervig und auch zeitaufwendig sein. Was aber, wenn es nicht mal der eigene Baum ist, der die Blätter abwirft und den Laubhaufen erzeugt? Muss man das Laub vom Nachbarn im eigenen Garten selbst entfernen oder hat man Anspruch auf die Hilfe des Nachbarn? Wir haben uns die rechtliche Lage mal genauer angeschaut.
Laub vom Nachbarn im eigenen Garten: Wer muss das Laub entfernen?
Auch wenn sich Igel und Co. in den Laubhaufen wohlfühlen: Das Entfernen von Laub kann eine lange und aufwendige Arbeit sein. Schließlich müssen die verwelkten Blätter irgendwann weg, sonst kann die Natur darunter nicht mehr atmen. Was aber, wenn das Laub gar nicht das eigene ist, sondern das vom Nachbarn? Wer muss dieses dann entfernen?
Der Anwalt Thomas Pliester sprach mit myHOMEBOOK über dieses Problem. Zuerst einmal sollte geprüft werden, ob der Baum sachgemäß und ‚legal‘ gepflanzt wurde. Dies bedeutet, dass die jeweiligen Abstände, die im jeweiligen Nachbarschaftsrecht der Bundesländer geregelt sind, zur Grundstücksgrenze bei der Bepflanzung eingehalten werden sollten.
Bei Bäumen, die ‚legal‘ gepflanzt wurden, ist der Laubfall zu dulden, so Pliester. Schließlich kann dein:e Nachbar:in die Natur auch nicht beeinflussen und somit auch nicht, wo welche Blätter hinfallen. So musst du dich in diesem Fall selbst um das Entfernen des Laubes kümmern – so lange es sich nicht um eine „wesentliche Beeinträchtigung“ (§ 906 BGB) des Grundstücks handelt. Von dieser ist aber nur die Rede, wenn du deinen Garten aufgrund des Laubs vom Nachbarbaum absolut nicht mehr nutzen kannst – und das ist in diesem Zusammenhang nur sehr selten der Fall.
Gibt es Ausnahmen in Bezug auf das Laub vom Nachbar im eigenen Garten?
Wenn die Bäume ‚legal‘ gepflanzt wurden, musst du dich selbst um das Laub kümmern. Anders ist es allerdings bei ‚illegal‘ gepflanzten Bäumen, die nicht die geltenden Abstände zur Grundstücksgrenze einhalten. „Der BGH hat bereits bei Bäumen mit Überhang, die unsachgemäß gepflanzt wurden, eine Ausnahme gemacht“, erklärt Pliester gegenüber myHOMEBOOK. Auch hier greift der § 906 BGB, wenn der Aufwand des Entfernens über das „zumutbare Maß“ hinausgeht.
In diesem Fall könntest du deine:n Nachbar:in in die Pflicht nehmen, das Laub in deinem Garten zu entfernen – oder diese:n gar zur Kasse beten. Wenn du das Laub also von einem Gartenfachbetrieb entfernen lassen möchtest, muss in diesem Fall dein:e Nachbar:in für die Kosten aufkommen, weil sie den Baum, der das Laub abwirft, ‚falsch‘ gepflanzt haben. Expert:innen sprechen in diesem Zusammenhang von der sogenannten „Laubrente„.
- Noch mehr zum Thema Garten erwartet dich hier:
- So kannst du eine Bewässerung für deine Balkonpflanzen selber basteln
- Garten im Oktober: 3 Gartenarbeiten, die jetzt besonders wichtig sind
- So erkennst du, ob die Äpfel in deinem Garten schon reif sind
Wenn sich dein:e Nachbarin weigert, die Pflicht des Laubentfernens anzugehen oder finanziell für das Entfernen nicht aufkommen möchte, solltest du dich an die örtliche Schiedstelle wenden, um eine „außergerichtliche Schlichtung“ herbeizuführen. Klappt auch dies nicht, ist der nächste Schritt der Gang zum Gericht.