Wegen der Hitzewelle hatte es letzte Woche bis zu 40 Grad in Deutschland. Für uns Menschen ist die Hitze von 40 Grad meistens auch nicht mehr so angenehm, vor allem wen du in einer Großstadt wohnst. Am liebsten würde man die eigene Wohnung gar nicht erst verlassen. Wenn man sich aber dann doch aufzwingt, um beispielsweise Einkaufen zu gehen, trägt man so wenig Kleidung wie möglich. Aber wie freizügig darf man eigentlich im Supermarkt sein?
Alles zum Thema nackt sein im Supermarkt
Gesetze zur Freizügigkeit in Deutschland
Man macht sich nicht täglich Gedanken, wie freizügig man in der Öffentlichkeit und im Supermarkt sein darf. Wie ist das denn nun mit freizügiger Kleidung im öffentlichen Raum? In Deutschland gibt es dazu natürlich spezielle Regelungen.
Ist nackt sein verboten?
Im deutschen Gesetz ist verankert, dass Nacktheit in der Öffentlichkeit nicht verboten ist. Jeder Mensch darf sich nackt in der Weltgeschichte bewegen, so viel er oder sie will. Es sei denn es ist sexuell motiviert. Sobald ein „sexueller Bezug“ mit ins Spiel kommt, ist es verboten. Sollte es dich also sexuell erregen, nackt herumzulaufen, darfst du das nicht und es gilt als Straftat.
Darf ich in meiner eigenen Wohnung nackt sein?
Das hört sich vielleicht nach einer blöden Frage an, aber man weiß ja nie. Vor allem, wenn man in einer Stadt wohnt und den Nachbarn sozusagen immer auf den Tisch schauen kann. Da kann man sich auch vorstellen, dass es irgendein Gesetz gibt, was besagt, dass man in der eigenen Wohnung nicht nackt sein darf. Laut der Augsburger Allgemeinen ist nackt sein in der Wohnung berechtigt, wenn auch ein Sichtschutz besteht. Dies wird begründet, dass auch Kinder die Nacktheit sehen könnten. Dann könnte ein Bußgeld drohen.
Darauf musst du beim Nacktsein achten
Warum laufen wir also nicht alle überall nackt rum, wenn es nicht verboten ist? Der Grund ist, dass es dennoch eine Ordnungswidrigkeit sein kann, wenn wir mit unserer Nacktheit andere Menschen stören. Sollten wir mit unserer Körperlichkeit andere Menschen stören, gilt der Paragraf § 118, das Gesetz der Ordnungswidrigkeiten. Das ist nämlich „Belästigung der Allgemeinheit“. Allerdings ist dieser Paragraf ein sogenannter Gummiparagraf. Das bedeutet, dass es eine sehr allgemein gehaltene Regelung ist, die in jedem einzelnen Fall unterschiedlich ausgelegt werden kann.
Nacktsein im Supermarkt? Entscheide selbst
Bei zu freizügiger Kleidung im Supermarkt solltest du dir also keine Gedanken darüber machen, ob du Probleme mit dem Gesetz bekommst. Allerdings kann es durchaus sein, dass deine Mitmenschen dich komisch anschauen oder dich sogar auf deine fehlende Kleidung ansprechen. Weise sie gerne auf den Paragraf § 118 hin und frage sie: „Sie fühlen sich also durch meine Haut gestört?“ Das wird sie wahrscheinlich stumm zurücklassen.
Was hilft noch bei Hitze?
Bei Hitze bis zu 40 Grad sollte die Sonne gemieden werden. In Hitzewellen wie bei dieser ist es auch nicht wie in südlichen Ländern, wo der Peak am Mittag ist. Im Sommer bei uns sind die Peaks meistens am späten Nachmittag oder frühen Abend. Am Mittwoch 20 Juli wurde die 39 Grad Marke in Berlin beispielsweise erst um 18 Uhr erreicht.
Ganz wichtig ist es deswegen, bei diesen Temperaturen viel zu trinken und so wenig Zeit wie möglich in der prallen Hitze zu verbringen. Suche am besten schattige Plätze auf und hab immer eine Wasserflasche an dir, dann bist du für die Hitze gewappnet.
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