Manchmal sitzt man in der Bahn oder im Bus und es fährt einem eiskalt den Rücken hinunter, wenn es auf einmal heißt: „Die Fahrausweise, bitte“. Denn während die meisten immer ihr Portmonee und damit auch ihre Fahrkarte dabei haben, kann es auch den Besten einmal passieren, dass sie beim Schwarzfahren erwischt werden – aus den unterschiedlichsten Gründen. Die meisten sind in diesem Zusammenhang sogar unfreiwillige Schwarzfahrer, die einfach das Ticket bei sich zu Hause vergessen haben oder aus einem anderen Grund keines vorweisen können. Wir erklären dir, wie du es schaffst, dass du trotzdem nichts bezahlen musst.
Beim Schwarzfahren erwischt: Diese Strafe droht dir (vorerst)
Wer in Bus oder Bahn ohne ein gültiges Ticket unterwegs ist, muss zuerst einmal mit einer Geldstrafe, dem sogenannten „erhöhten Beförderungsentgelt“, rechnen. Dieses beträgt bundesweit 60 Euro. Kann man sich keine Fahrkarte leisten, ist es in der Regel auch meistens der Fall, dass man nicht in der Lage ist, die Geldstrafe zu begleichen, sodass es laut dem Bußgeldkatalog in dieser Situation auch zu einer Ersatzfreiheitsstrafe kommen kann.
Abo-Ticket: So musst du beim Schwarzfahren nichts bezahlen
Natürlich wollen wir hier nicht bewerben, dass man einfach ohne Fahrschein fahren darf oder sollte. Schließlich ist Schwarzfahren eine Straftat namens „Erschleichen von Leistungen“ nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB). Allerdings wird man manchmal unfreiwillige/r Schwarzfahrer:in oder hat größere Geldsorgen, sodass das Bezahlen der Straftat schwierig wird oder man diese einfach nicht einsieht, liegt das Fahrticket doch eigentlich zu Hause. In diesen Fällen gibt es ein paar Schlupflöcher.
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Besitzt du ein Abo-Ticket, welches du aber gerade nicht zur Hand hast, kannst du dieses im Kundencenter des betroffenen Verkehrsunternehmens nachzeigen. Die Nachzeige-Frist steht auf dem Beleg, den du bei der Kontrolle erhalten hast. Zeigst du dein Ticket innerhalb der Zahlungsfrist, musst du die 60-Euro-Gebühr nicht zahlen!
Defekter Fahrkartenautomat: So umgehst du hier die Zahlung
Ist der Fahrkartenautomat defekt und es befindet sich kein anderer in deiner unmittelbaren Nähe? Dann notiere dir die Automatennummer, den Standort und den Zeitpunkt der Fahrkartenautomatenstörung und versuche das Kontroll- und Servicepersonal auf diesen Fehler hinzuweisen. In vielen Fällen kann dir trotzdem noch eine Strafe auferlegt werden, allerdings kannst du mit dem Verweis auf den Automatendefekt Einspruch gegen die Geldforderung einlegen. Auch hier ist allerdings die genannte Frist einzuhalten. War der Automat nachweislich technisch gestört, verzichten viele Verkehrsunternehmen auf die Forderung von 60 Euro.