Vergangenes Jahr mussten Weihnachtsmarktfans Corona-bedingt auf Glühweinstände und gebrannte Mandeln verzichten. 2021 sieht das mancherorts anders aus: Einige Märkte öffnen bereits Mitte November ihre Türen. Allerdings müssen sich Besucher auf Corona-Maßnahmen einstellen. Schließlich steigt die Zahl der Infektionen momentan rapide an. Das sind die Strategien der Städte.
Auf bayerischen Weihnachtsmärkten gilt keine 3G-Pflicht
In der Stadt München gibt es mehrere Weihnachtsmärkte. Laut der offiziellen Webseite der Stadt besteht in Bayern bislang „keine gesetzlich angeordnete 3G-Pflicht (getestet, geimpft, genesen) auf Weihnachtsmärkten“. Lediglich in abgegrenzten und geschlossenen Räumen, wie in Hütten oder begehbaren Ständen, trete die 3G- oder 3G-plus-Regel in Kraft. Dann muss ein entsprechender Nachweis dem Personal vorgelegt werden.
Der Christkindlmarkt am Münchner Marienplatz wird dieses Jahr allerdings nicht stattfinden. Das gab die Stadt am Dienstag (16. November) nach einer Besprechung mit dem Corona-Krisenstab bekannt. „Alles andere wäre eine nicht zu verantwortende Erhöhung des Infektionsrisikos und darüber hinaus auch das falsche Signal“, wird Oberbürgermeister Dieter Reiter laut „Abendzeitung“ in einer Mitteilung zitiert.
Unterschiedliche Corona-Maßnahmen
Innerhalb einer Stadt können die Corona-Maßnahmen je nach Veranstalter variieren. So gilt beim beliebten queeren Münchner Weihnachtsmarkt „Pink Christmas“ eine strikte 2G-Regel. Das bedeutet, nur Geimpfte und Genesene erhalten Zutritt. Am Eingang wird jeder Besucher kontrolliert, heißt es vonseiten der Betreiber. Denn den Abstand von 1,5 Meter einzuhalten, würde auf dem engen Raum schlicht nicht funktionieren.
Städte zerteilen die Märkte auf mehrere Standorte
Einige weitere Landkreise, darunter Fürth, haben ihre Weihnachtsmärkte aufgrund der steigenden Corona-Zahlen abgesagt. Der berühmte Nürnberger Christkindlesmarkt soll dieses Jahr hingegen stattfinden – allerdings auf mehreren Plätzen. Ab dem 26. November bis zum 24. Dezember stehen die Buden mit den berühmten Stoffdächern auf dem Hauptmarkt, dem Jakobsplatz, dem Lorenzer Platz sowie auf der Insel Schütt. Dort gilt überall eine Maskenpflicht.
Die feierliche Eröffnung durch das Christkind findet üblicherweise auf dem Hauptmarkt statt. Doch dieses Jahr übertragen Fernsehen und Rundfunk die traditionelle Ansprache. Dadurch soll vermieden werden, dass sich eine große Menschenansammlung bildet. Zudem wird die Zahl der Budengassen verringert und der Abstand zwischen den einzelnen Ständen vergrößert. Glühweinstände und andere Essensbuden sind in abgetrennten „Gastrozonen“ zu finden; dort gilt 2G.
In Mainz haben sich die Verantwortlichen ebenfalls für diese Strategie entschieden. Der Weihnachtsmarkt wird auf mehrere Plätze verteilt. „Gegebenenfalls wird auf dem Weihnachtsmarkt in Ansteh-Situationen eine Maskenpflicht gelten“, heißt es auf der offiziellen Seite. Ob die Regeln noch strenger werden, bleibt abzuwarten. Bereits am 25. November soll der Markt eröffnet werden.
Hamburg und Berlin – 2G oder 3G?
Auf den Berliner Weihnachtsmärkten herrscht auf dem gesamten Gelände eine Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot, außer die Veranstalter entscheiden sich für eine 2G-Regelung. Das gab die Stadt in einer offiziellen Mitteilung bekannt. Zudem gilt in geschlossenen Räumen eine 3G-Regel, wenn der Markt sonst ohne G auskommt.
In Hamburg können die Veranstalter ebenfalls selbst entscheiden, ob sie auf 2G oder 3G setzen. Grundsätzlich können sie aber auch frei zugänglich gemacht werden. Allerdings muss in diesem Fall der Glühweinverkauf und die Gastronomie abgetrennt werden. Denn dort muss eine 2G- oder 3G-Regel greifen. Viele Märkte, wie der Weihnachtsmarkt Santa Pauli, der Markt am Gerhart-Hauptmann-Platz sowie der Hamburger Weihnachtsmarkt, haben sich für ein 2G-Konzept auf dem gesamten Gelände entschieden.
Da die Corona-Maßnahmen auf Weihnachtsmärkten je nach Stadt und Region stark variieren, ist es angeraten, sich vor einem Besuch genau zu informieren. Zudem sind Änderungen der Bestimmungen jederzeit möglich. Auch eine kurzfristige Absage ist nicht ausgeschlossen.