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Verschärfte Corona-Maßnahmen: Das müssen Frankreich-Touristen beachten

Sowohl Touristen als auch Einheimische müssen ab sofort in Frankreich verschärfte Corona-Auflagen beachten. Das gilt bei Einreise und Aufenthalt.

Eine junge Frau mit Schutzmaske vor dem Eiffelturm in Paris.. © Ekaterina Pokrovsky/Shutterstock.com
Eine junge Frau mit Schutzmaske vor dem Eiffelturm in Paris.. © Ekaterina Pokrovsky/Shutterstock.com

Aufgrund steigender Infektionszahlen, unter anderem durch die sich ausbreitende Delta-Variante des Virus, hat Frankreich die Corona-Auflagen für Touristen und Einheimische verschärft. Vielerorts wird mittlerweile unter anderem ein Gesundheitspass (pass sanitaire) benötigt. Folgendes müssen Reisende aktuell beachten.

Einreise überhaupt möglich?

Die Einreise nach Frankreich aus Deutschland und die spätere Ausreise sind laut Auswärtigem Amt derzeit ohne Angabe eines besonderen Reisegrundes möglich. Touristen müssen allerdings einen negativen Antigen- oder PCR-Test (jeweils nicht älter als 72 Stunden) vorlegen können, vollständig geimpft sein oder eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende Genesung vorweisen. Eine Erklärung, dass sie symptomfrei sind, müssen Reisende zudem abgeben.

Der Test-, Impf- oder Genesungsstatus kann entweder klassisch auf Papier – also beispielsweise über das gelbe Impfheftchen – oder in digitaler Form erbracht werden. Letzteres kann etwa über die deutsche Corona-Warn-App, die CovPass-App oder die französische „TousAntiCovid“-App geschehen.

Frankreich selbst gilt nicht als Risikogebiet. Das Auswärtige Amt und das Robert Koch-Institut (RKI) warnen aber vor Reisen in die Überseegebiete Réunion, Saint-Martin und Französisch-Guyana, die aktuell als Risikogebiete eingestuft werden. Ausführliche Erklärungen zur Einreise finden Verbraucher auf der Webseite des Ministeriums.

Der Gesundheitspass

Seit dem 21. Juli ist die Vorlage eines Gesundheitspasses beim Betreten von Freizeit- und Kulturstätten Pflicht, an denen mehr als 50 Personen zusammenkommen. Dazu zählen unter anderem Festivals, Freizeitparks, Museen, Kinos, Konzerthallen und auch Sehenswürdigkeiten wie der Pariser Eiffelturm. Ab Anfang August soll die Vorlage etwa auch in Cafés und Restaurants oder bei Reisen in Fernzügen verpflichtend sein. Wer noch nicht durchgeimpft oder genesen ist, sollte die Urlaubskasse etwas aufstocken: Corona-Tests sind in Frankreich für Touristen kostenpflichtig.

Der Nachweis über den eigenen Status kann auch hier über eine App erbracht werden. Laut Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz sollte es grundsätzlich möglich sein, auch vor Ort deutsche Anwendungen wie die CovPass-App, die Corona-Warn-App oder die Luca-App zu verwenden, da die französische Prüfungs-App alle europäischen Zertifikate überprüfen kann. Ein deutscher Nachweis kann demnach aber auch in die französische App eingelesen werden. Um die eigene Identität zu belegen, muss auch stets ein Ausweisdokument wie ein Reisepass oder der Personalausweis mitgeführt werden.

Welche Hygieneregeln gelten?

Für alle Menschen ab elf Jahren besteht eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind – beispielsweise auch am Flughafen. In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an Orten im Freien, an denen sich viele Menschen versammeln, gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ebenfalls. Eine generelle Maskenpflicht im Freien entfällt derzeit. Bei Missachten der Maskenpflicht droht ein Bußgeld. Zudem müssen sich Besucher an die bekannten Abstands- und Hygieneregeln halten.

Ähnlich wie in Deutschland gibt es in Frankreich zudem Rückruflisten, in die sich auch Touristen eintragen müssen, wenn das Einhalten der Abstandsregeln oder das Tragen einer Maske ohne Unterbrechungen – wie etwa in Restaurants – nicht möglich ist. Auch hier gibt es analoge und digitale Alternativen. Entweder können Touristen sich per Hand eintragen oder das Ganze über einen QR-Code regeln, der mit der „TousAntiCovid“-App eingescannt werden kann.

(wue/spot)