In der Nähe von Nürnberg entdecke eine Frau in einer Rewe-Filiale nun AfD Wahlwerbung. Gut getarnt zwischen Schulblöcken, Kinderzeitschriften und anderem Schulbedarf. Doch wie kann es sein, dass die Flyer nicht von den Mitarbeiter:innen entdeckt und beseitigt worden sind? Stecken die Partei und der Supermarkt etwa unter einer Decke?
Rewe reagierte prompt
Um der AfD die Chance zu nehmen, Eltern und Kinder für ihre Partei zu rekrutieren, nahm die Kundin die Flugblätter heraus und schmiss sie in den Müll. Und auch die Mitarbeiter:innen der Rewe-Filiale reagierten sofort und entsorgten die restlichen Flugblätter.
Nach dem Vorfall meldete sich auch die Rewe-Pressesprecherin Ursula Egger mit einem klaren Statement zu Wort: “Grundsätzlich fliegt bei uns alles Politische raus. Wir sind zu strikter Neutralität verpflichtet und nehmen das sehr ernst. Des Weiteren versprach Egger, das die Mitarbeiter:innen künftig noch aufmerksamer sein werden. So seien dem Personal die Werbematerialien erst nach der Beschwerde der Kundin aufgefallen.
AfD Wahlwerbung: Kann die Partei belangt werden?
Doch darf eine Partei ohne Wissen der Supermärkte heimlich Wahlwerbung im Sortiment drapieren, oder geht die AfD hier wieder einmal ein Stück zu weit? Laut dem Juristen Noah Pamer sei das Vorgehen der Partei zwar “dreist”, aber nicht strafrechtlich zu beanstanden. Der Grund: Bei dieser Aktion sei weder jemand zu Schaden gekommen, noch sei ein Schaden entstanden. Zwar könne Rewe als Eigentümer sein Hausrecht durchsetzen und zivilrechtlich dagegen vorgehen, dies wäre laut dem Juristen jedoch “sehr aufwendig”.
Jedoch gebe es auch für Wahlwerbung gesetzliche Regelungen, an die sich jede Partei halten müsse, so Pamer. Dazu gehört, dass Wahlwerbung am Wahltag in der Nähe der Wahllokale verboten ist und auch für Plakate im öffentlichen Raum gebe es allgemeine Vorschriften.