Seit dem 3. April gilt das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechts- und Hasskriminalität im Internet und will gegen Hetze im Netz vorgehen. Was darunter fällt und welche Strafen die Täter:innen erwartet.
Hetze im Netz: Für viele Alltag
Nicht nur viele Influencer:innen mit einer politischen Meinung müssen die Internettrolle tagtäglich über sich ergehen lassen, sondern auch Kommunalpolitiker:innern oder Rettungspersonal. Dabei reichen die Angriffe von Beleidigungen bishin zu Mord- oder Vergewaltgungsdrohungen.
Bisher waren Social Media Plattformen nur dazu aufgerufen Hass- und Gewaltkommentare zu löschen und konnten die Accounts der Täter:innen sperren. Wer sich gegen die Drohungen wehren wollte, musste selbst Anzeige erstatten.
Das ändert sich mit dem 3. April 2021
Nun werden die Social Media-Plattformen in die Verantwortung genommen und müssen strafbare Inhalte nun der Polizei melden. Dafür gibt es nun eine neue Zentrale im Bundeskriminalamt. Es wurde ebenfalls eine Rechtsgrundlage geschaffen, damit die Portale Beweise und personenbezogene Daten der Täter:innen einfacher übermittelt bekomme können.
Gewaltdrohungen und Hetzrede im Netz werden härter bestraft als vergleichbare Straftaten im realen Leben, da sie eine viel größere Reichweite generieren und damit mehr Schaden anrichten können.
Insbesondere antisemitische Motive werden nun härter geahndet und Hetze gegen Kommunalpolitiker:innen, sowie Pflegepersonal und Personen, die aufgrund ihres Berufes oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit besonders starker Hetze ausgesetzt sind, sollen besser geschützt werden. So zum Beispiel in dem sie einfacher eine Auskunftssperre im Melderegister beantragen können und so ihr Privatleben schützen können.
Diese Strafen drohen kriminellen Trollen künftig
Langsam aber sicher wird das Internen ein sozialer Ort, an dem eben nicht mehr anonym und willkürlich alles geschrieben werden kann, was im richtigen Leben strafbar gewesen wäre. Künftig gilt:
- Bis zu drei Jahren Haft drohen Kriminellen, die Mord- oder Vergewaltigungsdrohungen online verbreiten.
- Beleidigungen, Androhen von Körperverletzung oder Sachbeschädigung kann bis zu zwei Jahre Haft einbringen.
- Auch die Billigung von Straftaten durch einen Like ist strafbar, wenn damit der „öffentliche Frieden“ gestört wird.
- Angriffe auf medizinisches Personal kann nun mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden.
Was heißt das für Opfer von Hetze im Netz?
Bereits jetzt rechnen viele Politiker:innen damit, dass es eine Flut an gemeldeten Straftaten geben wird, der das Bundeskriminalamt nicht nachkommen können wird. Opfer von Hetze im Netz sind also weiterhin dazu angehalten selbst einzuschreiten und Anzeige zu erstatten.
Allerdings ist die Nachverfolgung der Straftäter sowie das Strafmaß in vielen Fällen nun deutlich höher.
Wer Opfer von Hetze im Netz geworden ist, kann den Vorfall online beim BKA melden.
Wer Zeuge von Straftaten im Netz wird, die sofortiges Einschreiten erfordern sollte sich über die 110 an die Polizei wenden.