Ab dem 1. Juli lockern viele Länder ihre Corona-Beschränkungen – auch Österreich. Ab dem heutigen Donnerstag öffnen sowohl Cafés und Restaurants wieder gewohnt ihre Türen, die Sperrstunde ist aufgehoben. Auch Clubs und Bars können wieder Gäste empfangen; 75 Prozent der maximalen Auslastung ist erlaubt. Allerdings müssen Besucher entweder einen Nachweis über eine Corona-Impfung, eine Genesung oder einen negativen Corona-Test vorlegen.
In Österreich gilt man für drei Monate als geimpft, wenn die erste Spritze mindestens 22 Tage zurückliegt. Die zweite Impfung verlängert den Status um weitere sechs Monate. Ab dem 1. Juli steht EU-Bürgern das digitale Covid-Zertifikat zur Verfügung. Über einen QR-Code kann eine Person nachweisen, ob sie geimpft, negativ getestet oder eine Infektion überstanden hat.
Maskenpflicht und Beschränkungen für Veranstaltungen entfällt
Die Maskenpflicht entfällt in Österreich für Geimpfte, Genese oder Getestete in der Gastronomie, Sportstätten, auf Hochzeiten, Messen und Kongressen sowie in Freizeit- und Kulturbetrieben. Nur in Museen, Bibliotheken, im Handel und in den öffentlichen Verkehrsmitteln muss weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden – allerdings besteht keine FFP2-Pflicht. Bei Veranstaltungen gibt es keine Personenanzahlbegrenzungen mehr. Zudem entfällt die Pflicht, einen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten.
Eine Registrierung ist in Hotels, Restaurants und Fitnessstudios sowie bei privaten Treffen ab 100 Personen erforderlich. Die Erhebung der Kontaktdaten gilt allerdings nur noch bis zum 22. Juli, wie das österreichische Gesundheitsministerium schreibt. Wichtig für Touristen: Einzelne Bundesländer, Städte oder auch Institutionen können von den beschlossenen Lockerungen abweichen. Deshalb sollte man sich vor dem Urlaub über die aktuelle Lage und geltenden Regeln informieren.
Für die Einreise aus Deutschland gibt es weiterhin Beschränkungen
Wer aus Deutschland nach Österreich einreisen möchte, muss ein negatives Corona-Testergebnis oder einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen können. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein, ein Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden. Eine elektronische Registrierung ist laut dem österreichischen Gesundheitsministerium nicht mehr notwendig.
Wer allerdings bei der Einreise keinen Nachweis oder negativen Test vorlegen kann, muss innerhalb von 24 Stunden im Land eine Testung durchführen. Anschließend ist eine elektronische Registrierung vonnöten. Wer wieder nach Deutschland einreist, benötigt aktuell keinen negativen Corona-Test. Österreich steht momentan nicht auf der Liste der Risikogebiete des Robert Koch-Instituts, weshalb auch eine Quarantäne entfällt.