Kanye West (44) hat laut britischer „Daily Mail“ ein Haus gegenüber von Kim Kardashians (41) Anwesen gekauft. Nach der Trennung ist der Rapper aus der gemeinsamen Villa im Los Angeles County ausgezogen. Um wohl trotzdem nah bei seinen Kindern zu sein, soll er nun das Haus ganz in der Nähe erstanden haben. Das Anwesen mit fünf Schlafzimmern soll 4,5 Millionen US-Dollar (rund 4 Millionen Euro) gekostet haben. Der Rapper hat laut „Daily Mail“ im Vergleich zum gelisteten Preis sogar rund 421.000 Dollar mehr hingeblättert, damit er das Anwesen auch sicher bekommt.
Ob West mit dem Kauf auch versucht, sich seiner Noch-Ehefrau wieder anzunähern? Am 9. Dezember hatte West Kim Kardashian auf der Bühne gebeten, wieder zu ihm zurückzukommen. Bei dem Benefiz-Konzert „Free Larry Hoover“ dichtete er den Text des Songs „Runaway“ kurzfristig um und sang: „I need you to run right back to me. More specifically Kimberly.“ (Deutsch: „Du musst zu mir zurückkommen. Um genau zu sein, Kimberly.“)
Kardashian hatte im Februar die Scheidung von West eingereicht. Sieben Jahre war das Paar verheiratet und hat vier gemeinsame Kinder. Während Kim aktuell mit Pete Davidson (28) anbandeln soll, hat West schon vor ein paar Wochen in einem Podcast klargestellt, dass er die Scheidung nicht möchte. Bei „Drink Champs“ sagte er über seine „Frau“ und die Scheidung: „Ich habe diese Papiere noch nie gesehen, wir sind nicht einmal geschieden. Meine Kinder wollen, dass ihre Eltern zusammen sind. Ich will…, dass wir zusammen sind.“
Kim Kardashian hatte hingegen zuletzt auf die Tube gedrückt, was die Scheidung anbelangt. In Gerichtsdokumenten, die „People“ Mitte Dezember vorlagen, hieß es, dass Kardashian beantragt, „das Sorgerecht für die Kinder und die Vermögensangelegenheiten von ihrem Ehestand zu trennen“. Weiter wurde erklärt: „Die Ehe der Parteien ist unwiderruflich zerbrochen. Kardashian möchte nicht länger mit [West] verheiratet sein. Es gibt einfach keine zwingenden Gründe, einem Antrag auf Aufteilung und Beendigung des Familienstands in diesem Fall nicht stattzugeben.“