Großer Erfolg für Johnny Depp (58): Die Verleumdungsklage gegen seine Ex-Frau Amber Heard (35) wird nicht abgewiesen, wie eine Richterin aus Virginia laut „USA Today“ am Dienstag entschieden hat. Das bedeutet, dass der Fall nächstes Jahr vor Gericht verhandelt wird. Die Vorsitzende Richterin Penney Azcarate lehnte Heards bereits dritten Antrag auf Abweisung des Falls aus verschiedenen Gründen ab.
Heard hatte versucht, die Klage gegen sich unter Berufung auf das Urteil eines Londoner Richters abzuweisen. In London hatte Depp gegen den Herausgeber der Boulevardzeitung „The Sun“ wegen Verleumdung geklagt. Dort kam das Gericht zu dem Schluss, dass es rechtens wäre, den Schauspieler als „Ehefrauenschläger“ zu bezeichnen, da die große Mehrheit von Heards Behauptungen nachgewiesen werden könnten.
Verleumdungsklagen gegen „The Sun“ und gegen Heard sind nicht identisch
Aufgrund dieses Urteils wollte Heard das Verfahren in Virginia verhindern. Dort hatte der „Fluch der Karibik“-Star sie im März 2019 ebenfalls wegen Verleumdung auf 50 Millionen Dollar verklagt. Die US-Richterin kam aber nun zu dem Schluss, dass die beiden Fälle nicht miteinander zu vergleichen seien – die Klage also vor Gericht kommen soll.
Depp soll über die Entscheidung des Gerichts „sehr erfreut“ sein, wie sein Anwalt mitteilte. Sie markiert einen großen Sieg für den Schauspieler im Rosenkrieg mit Heard, der 2016 während ihrer Scheidung entbrannte.