„Dann muss es halt nun doch sein, wenn es anders nicht geht.“ So denken derzeit viele Deutsche über eine Einführung der Impfpflicht. Über die letzten Jahre wurde immer wieder betont, dass es in Deutschland nie und nimmer eine Pflicht geben würde, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Doch nun, da die Inzidenzen wieder einmal in den Himmel steigen und ein weiterer Lockdown bevorstehen könnte, rückt eine Impfpflicht doch in den Bereich des Möglichen. Expert:innen halten sie für mit dem Grundgesetz vereinbar. Wie und wieso? Das erfahrt ihr hier.
Die Impfpflicht: Nicht mehr weit weg?
Eine Impfpflicht einzuführen scheint gar nicht mehr so abwegig zu sein wie noch vor wenigen Wochen. In Österreich ist bereits die Entscheidung gefallen, dass es hier am Februar eine Verpflichtung zur Impfung gegen Corona geben wird. Auch in den Niederlanden sind Maßnahmen gegen Ungeimpfte in Planung, was in den letzten Tagen zu heftigen Protesten auf der Straße führte.
In Deutschland muss sich nun darauf geeinigt werden, wie der Winter 2021 verlaufen soll. Sollte es eine Imfplicht geben oder nicht?
Wer ist eigentlich für eine Impfpflicht?
Die Politik scheint großflächig mit ihrem Latein am Ende. Eine erneute vierte Corona-Welle hat wohl niemand so wirklich eingeplant. Markus Söder (CSU) und Winfried Kretschmann (Grüne) sprechen sich so nun aktiv für eine Impfpflicht aus. Sie sagten in einem Gastbeitrag mit der FAZ: „Eine Impfpflicht ist kein Verstoß gegen die Freiheitsrechte. Vielmehr ist sie die Voraussetzung dafür, dass wir unsere Freiheit zurückgewinnen.“
Mit dieser Meinung sind die Männer nicht allein. Auch Expert:innen für Recht sind teilweise der Meinung, dass eine Impfpflicht besser ist als keine Impfpflicht.
Die Argumentation von dem Bielefelder Rechtsprofessor Franz C. Mayer: „Die Freiheit der Einzelnen endet da, wo Freiheit und Gesundheit anderer in Gefahr sind – das ist hier der Fall, wenn die Impfkampagne nicht gelingt.“
Mayer erklärt also, dass wir genauso ein Recht auf Selbstbestimmung haben wie auch eine Pflicht dafür, den Menschen in unserer Umgebung nicht zu schaden. Das stehe im Grundgesetz.
Impfpflicht vs. Impfzwang: Nicht das gleiche
Es gibt aber noch immer einen Unterschied zwischen einer Impfpflicht und einem Impfzwang. Während die Menschen bei einem Impfzwang tatsächlich damit rechnen müssten, gegen ihren Willen geimpft zu werden, sieht das bei einer Impfpflicht anders aus. Hier sind lediglich Bußgelder denkbar. Außerdem könnte es sein, dass man seinen Status bei der Krankenkasse verliert, so der Rechtsexperte Franz C. Mayer.