Jetzt ist es offiziell und amtlich: Die von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Verordnung für Geimpfte und Genesene ist im Bundesanzeiger veröffentlich worden und gilt somit ab Mitternacht von Samstag auf Sonntag, den 9. Mai 2021. Demnach können sich deutschlandweit Menschen, die eine Corona-Infektion durchgemacht haben sowie Menschen mit komplettem Impfschutz, wieder mit mehr Menschen aus anderen Hausständen treffen. So zählen sie zum Beispiel bei Familientreffen künftig ebenso wenig mit wie Kinder bis 14 Jahren. Auch die Ausgangssperren zählen für diesen Personenkreis nicht mehr.
Außerdem gilt der Nachweis einer durchgemachten Erkrankung oder der des vollständigen Impfschutzes gleichrangig wie ein vorgezeigter negativer Test, der zum Teil zum Einkaufen, Friseur- oder Museumsbesuch verlangt wird. Auch die Quarantänepflicht bei Rückkehr aus dem Ausland ist für Geimpfte und Genesene nicht mehr notwendig, wenn man nicht aus einem Mutationsgebiet zurückkehrt. Maskenpflicht und Abstandsgebote sind von der Verordnung jedoch nicht betroffen.