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„Erweiterte Ruhezeit“: Das gilt für Ostern

Der Lockdown wird verlängert und es soll eine „erweiterte Ruhezeit“ für die Ostertage geben – das haben Bund und Länder nun beschlossen.

Angela Merkel hat die Lage als "sehr
Angela Merkel hat die Lage als "sehr

Der Lockdown in Deutschland wird wegen steigender Corona-Infektionszahlen bis zum 18. April verlängert. Zudem soll es eine „erweiterte Ruhezeit“ für die Ostertage geben, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (66) nach dem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder erklärte. „Wir sind in der dritten Welle“, so die Kanzlerin. Die Lage sei „sehr, sehr ernst“. Deshalb sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden. Die „Ruhetage“ bedeuteten Regelungen analog zu Sonn- und Feiertagen. Das heiße, dass etwa Tankstellen geöffnet seien.

In den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz heißt es zudem zur Osterzeit, es gelte damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip „#WirBleibenZuHause“. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet.

Keine Gottesdienste vor Ort?

Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen, so die Erklärung weiter. Impf- und Testzentren bleiben geöffnet.

Auf Reisen soll verzichtet werden

Bund und Länder appellieren nach den neuen Beratungen weiterhin „eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten – auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage“. Da
insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen sei, dass Urlauber aus zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19-Varianten leicht verbreiten können, „erwarten Bund und Länder von allen Fluglinien konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien“. Es soll eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung eingeführt werden.

Verschärfte Regeln bei 7-Tage-Inzidenz von über 100

In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 sollen zudem weitergehende Schritte umgesetzt werden. Dazu könne unter anderem gehören, dass es eine Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW geben kann, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören sowie Ausgangsbeschränkungen und verschärfte Kontaktbeschränkungen.

(hub/spot)