Veröffentlicht inBuzz

Ein Pfund Entschädigung für Herzogin Meghan

Herzogin Meghan erhält von der „Mail on Sunday“ wegen Verletzung ihrer Privatsphäre angeblich nur ein Pfund als Entschädigung.

Herzogin Meghan hat einen Rechtsstreit gegen eine britische Boulevardzeitung gewonnen.. © imago/MediaPunch
Herzogin Meghan hat einen Rechtsstreit gegen eine britische Boulevardzeitung gewonnen.. © imago/MediaPunch

Die Zeitung „The Mail on Sunday“ zahlt Herzogin Meghan (40) angeblich nur 1 Pfund (etwa 1,20 Euro) Entschädigung für die Verletzung ihrer Privatsphäre. Das berichtet „The Guardian“. Das Boulevardblatt hatte Teile eines privaten Briefs von Prinz Harrys (37) Ehefrau veröffentlicht.

Die symbolische Entschädigung ist laut „Guardian“ in Gerichtsdokumenten festgehalten. Aus diesen soll auch hervorgehen, dass die „Mail on Sunday“ sowie „MailOnline“ die Niederlage in dem Rechtsstreit akzeptiert haben. Wegen Verletzung des Urheberrechts durch die Veröffentlichung großer Teile des Briefs soll die Zeitung demnach zudem einen nicht näher genannten Betrag zahlen. „The Mail on Sunday“ muss dem Bericht zufolge zudem „einen erheblichen Teil“ der Anwaltskosten von Herzogin Meghan begleichen. Das könnte sich auf mehr als 1 Million Pfund belaufen.

Herzogin von Sussex gewann Rechtsstreit

In dem Rechtsstreit hatte die Herzogin von Sussex Anfang Dezember vor einem Berufungsgericht Recht bekommen. Sie hatte gegen den Herausgeber von „The Mail On Sunday“, Associated Newspapers Limited (ANL), geklagt. Es ging um die teilweise Veröffentlichung eines persönlichen Briefes, den sie an ihren Vater Thomas Markle (77) geschickt hatte. Im August 2018 erschienen Auszüge daraus in fünf Artikeln. Zu ANL gehört auch „MailOnline“.

Die Herzogin gewann ihren Fall bereits Anfang 2021. Damals hatte ein Richter des Obersten Gerichtshofs ohne umfangreichen Prozess zu ihren Gunsten entschieden. ANL legte Berufung ein und argumentierte bei einer dreitägigen Anhörung im November, dass der Fall wegen Meghans Anschuldigungen – darunter Verletzung der Privatsphäre und des Urheberrechts – vor Gericht verhandelt werden sollte.

Drei Richter, die über die Berufung entschieden, stellten sich auf die Seite der Herzogin. Der Inhalt des Briefes sei „persönlich, privat und nicht von berechtigtem öffentlichem Interesse“, hieß es Medienberichten zufolge in der Begründung. Meghan hatte bereits zuvor erklärt, sollte ihr Geld zugesprochen werden, wolle sie dies an eine Anti-Mobbing-Organisation spenden.

(hub/spot)