Mit den Eröffnungsplädoyers der Anwälte ist am 29. November der Startschuss des Sexring-Prozesses gegen Ghislaine Maxwell (59) gefallen. Zu zahlreichen Fragen gilt es im Laufe der Gerichtsverhandlung Antworten zu finden. Die entscheidendste von ihnen lautet, ob die Vertraute des verurteilten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein (1953-2019) Gehilfin oder Spielball bei seinen Machenschaften war. Hier der aktuelle Wissensstand.
Was wird Maxwell vorgeworfen?
Die Britin Ghislaine Maxwell wurde im Juli 2020 festgenommen und befindet sich seither in einem US-Gefängnis in Untersuchungshaft. Wie dringend der Tatverdacht gegen sie ist, wurde im vergangenen Dezember deutlich: Wegen hoher Fluchtgefahr lehnte das zuständige Gericht Ende 2020 erneut einen Antrag von Maxwells Anwälten ab, sie gegen die Zahlung einer Kaution in Höhe von 28,5 Millionen US-Dollar auf freien Fuß zu setzen.
Die Anschuldigungen gegen sie wiegen in der Tat schwer. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, als rechte Hand von Epstein minderjährige Opfer für dessen Sexring beschafft zu haben, an denen sich der US-Investmentbanker und zahlreiche seiner Vertrauten vergingen. Ermittlungen gegen den 2019 tot in seiner Gefängniszelle aufgefundenen Epstein ergaben, dass die Zahl der missbrauchten Mädchen und jungen Frauen in die Hunderte gehen könnte.
„Sie machte Jagd auf verletzliche junge Mädchen, manipulierte sie und lieferte sie sexuellem Missbrauch aus“, sagte Staatsanwältin Lara Pomerantz in ihrem Eröffnungsplädoyer.
Was sagt sie zu den Anschuldigungen?
Dass sie eine Komplizin von Epstein war, weist Maxwell kategorisch von sich, so auch im Prozess-Auftakt. Ihre Strafverteidiger werfen der Staatsanwaltschaft indes vor, sie als Sündenbock für die Taten von Epstein an den Pranger zu stellen, da er nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden kann.
„Die Anklagepunkte gegen Ghislaine Maxwell beziehen sich auf Dinge, die Jeffrey Epstein getan hat. Aber sie ist nicht Jeffrey Epstein“, so ihr Anwalt Bobbi Sternheim. Folglich bekannte sich Maxwell in acht Punkten, in denen ihr das Betreiben eines Sexhandelsrings vorgeworfen wird, für nicht schuldig.
Was droht ihr bei einer Verurteilung?
Sollte es das Gericht als erwiesen ansehen, dass Maxwell eine tragende Rolle im Missbrauch Minderjähriger innehatte, erwartet sie unter Umständen ein Leben hinter Gittern. Befinden die Geschworenen sie für schuldig, so könnte das eine Haftstrafe von bis zu 80 Jahren nach sich ziehen, berichtet unter anderem „BBC News“.
Wann das Urteil fällt, steht bislang nur grob fest. Laut „The New York Times“ werde davon ausgegangen, dass der Prozess rund sechs Wochen in Anspruch nimmt. Dann wäre frühestens Mitte Januar des kommenden Jahres mit einem Urteilsspruch zu rechnen.