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Der Fall Britney Spears: Zuständige Richterin erhält Morddrohungen

Dass sich Britney Spears nach wie vor unter der Vormundschaft ihres Vaters befindet, macht ihre Fans immer rasender. Einige sollen der zuständigen Richterin inzwischen gar Morddrohungen geschickt haben.

Britney Spears an der Seite ihres Partners Sam Asghari im Jahr 2019.. © F Sadou/AdMedia/ImageCollect.com
Britney Spears an der Seite ihres Partners Sam Asghari im Jahr 2019.. © F Sadou/AdMedia/ImageCollect.com

Seit Jahren fordern die Fans von Britney Spears (39) mit der Bewegung #FreeBritney, dass die Sängerin aus der Vormundschaft durch ihren Vater befreit wird. Einige tun dies inzwischen aber offenbar mit Mitteln, die die Polizei von Los Angeles auf den Plan gerufen haben. So soll die zuständige Richterin im Prozess, Brenda Penny, zahlreiche Morddrohungen von fanatischen Anhängern des Stars erhalten. Dies berichtet die US-amerikanische Seite „TMZ“.

Penny hatte sich in der vergangenen Woche bei vielen Fans mit ihrer Entscheidung unbeliebt gemacht, wonach Vater Jamie Spears (69) nicht so schnell wie möglich die Vormundschaft entzogen wird. Britney Spears‘ Anwalt Mathew Rosengart hatte einen entsprechenden Antrag eingereicht, mit dem er eine für den September geplante Anhörung vorverlegen wollte.

Seit 13 Jahren entmündigt

Zur Begründung für diesen Schritt hieß es: „Obwohl eine zweimonatige Wartezeit auf eine Anhörung in dem Gesuch im Kontext von 13 Jahren nicht bedeutsam erscheinen mag, sollte Ms. Spears nicht dazu gezwungen werden, sich weiterhin traumatisiert zu fühlen, nicht schlafen zu können und weiter zu leiden.“ Der Richter habe laut „TMZ“ aber nicht genügend Beweise dafür gesehen, eine Vorverlegung und sofortige Entlassung zu veranlassen.

Spears wurde 2008 entmündigt und ihr Vater Jamie wurde damals als Vormund eingesetzt. Gegen diese Vormundschaft kämpft die 39-Jährige schon seit geraumer Zeit an. Ihr war im Juli die Wahl eines neuen Anwalts genehmigt worden. Rosengart hatte daraufhin offiziell einen Antrag eingereicht, um den Vater der Sängerin als finanziellen Vormund zu ersetzen.

(stk/spot)