Entscheidende Tagen stehen an im Fall Virginia Giuffre (38), die Prinz Andrew (61) sexuellen Missbrauch vorwirft. Der Sohn von Queen Elizabeth II. (95) soll Giuffre als Minderjährige auf Grundstücken des verurteilten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein (1953-2019) mehrmals sexuell missbraucht haben. Der Herzog von York weist die Anschuldigungen zurück.
Vor Gericht in New York steht nun eine außergerichtliche Vereinbarung im Mittelpunkt, die Giuffre 2009 mit Epstein geschlossen hat. Darin soll sie verschiedene Personen aus dem Umfeld Epsteins von einer Haftung ausgeschlossen haben.
Wird Andrew von der außergerichtlichen Vereinbarung geschützt oder nicht?
Der genaue Wortlaut des Dokuments ist nicht bekannt, er wird am heutigen Montag erst von Richter Lewis Kaplan eingesehen. Andrews Anwalt Andrew Brettler soll die Vereinbarung als Grund nehmen, eine Anklage gegen seinen Klienten abzuwenden. Der Herzog von York soll in die Personengruppe fallen, die darin von einer juristischen Verfolgung ausgeschlossen werden.
Doch wie der „Telegraph“ erfahren haben will, soll die außergerichtliche Einigung rechtliche Schritte gegen Prinz Andrew nicht ausschließen können. David Boies, der Anwalt von Virginia Giuffre, bezeichnete die Vereinbarung als „irrelevant“ für den Fall, denn namentlich genannt soll Andrew darin nicht werden.
Durch die Verurteilung von Epsteins Vertrauten Ghislaine Maxwell (61) wegen Sexhandels von Minderjährigen gerät Prinz Andrew noch mehr unter juristischem Druck. Das Verfahren gegen ihn soll im Herbst 2022 beginnen. Wenn die Anklage nicht vorher abgewiesen wird.