Die Impfung der dritten Prioritätsgruppe hat in Deutschland begonnen. Damit sind unter anderem nun Menschen über 60 und unter 70 Jahren zu einer Impfung berechtigt. Laut Statistischem Bundesamt sind das etwa 10,5 Millionen Menschen und 12,6 Prozent der Bevölkerung.
Zur Prio-Gruppe 3 gehören aber auch bestimmte Berufsgruppen wie Polizei und Feuerwehr. Auch Menschen, die im Lebensmitteleinzelhandel oder Apotheken arbeiten sowie Beschäftigte aus dem Bereich Telekommunikation, der Pharmaindustrie oder Verkehr und Transport können sich zur Impfung anmelden. Zu Letzterem zählen die Bereiche Post-, Express und Kurierdienste sowie die Güterbeförderung. Auch Wahlhelfer oder Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe sind nun impf-berechtigt.
Zudem sind Personen mit bestimmten Erkrankungen nun an der Reihe für einen Impftermin. Darunter fallen unter anderem Autoimmunerkrankungen, Asthma, Diabetes mellitus, HIV-Infektionen oder Krebserkrankungen. Auch bis zu zwei Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht in einer Einrichtung leben und über 60 sind, dürfen sich nun einen Termin geben lassen.
Schriftliche Bestätigung muss vorgezeigt werden
Eine genaue Übersicht, wer zur Gruppe der 3. Priorität zählt, findet sich auf der Seite der Bundesregierung. Wer in die Gruppe fällt, braucht in den meisten Fällen eine schriftliche Bestätigung für seine Tätigkeit oder Krankheit. Diese muss beim Impftermin vorgezeigt werden. Die Verteilung der Impftermine läuft entweder telefonisch, online und/oder auf Einladung – das unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.
Die dritte Personengruppe ist auch die letzte mit Priorisierung: Nach Angaben des Gesundheitsministeriums könnte die Impfpriorisierung damit bereits im Juni 2021 aufgehoben werden. Dann könnten sich auch diejenigen impfen lassen, die nicht zu den Risikogruppen zählen – was circa 59,4 Millionen Menschen in Deutschland betrifft.