Geht Herzogin Meghan (40) bald wieder unter die Bloggerinnen? Ihre Anwälte soll beantragt haben, den Namen ihres ehemaligen Lifestyle-Blogs „The Tig“ rechtlich zu schützen. Das berichtet unter anderem die „Mail on Sunday“. Die 40-Jährige hatte auf der Website, benannt nach ihrem Lieblingswein „Tignanello“, ab 2014 unter anderem Rezepte, Beauty-Tipps und Urlaubsfotos geteilt.
Sie nannte es ihr „Projekt aus Leidenschaft“. Wenige Monate vor ihrer Verlobung mit Prinz Harry (37) im November 2017 verabschiedete sie sich von ihren Lesern mit einem Blogeintrag mit dem Titel „Farewell, Darling“.
Der Antrag, den Namen „The Tig“ rechtlich zu schützen, soll bereits im Juli 2021 eingegangen sein. Laut „Mail on Sunday“ war bereits 2019 ein ähnlicher Antrag eingegangen, der jedoch vergangenes Jahr abgelaufen sein soll. Damals erklärte eine Sprecherin von Herzogin Meghan: „Der Markenschutz ist dazu bestimmt, falsches Branding zu vermeiden und zu verhindern, dass andere sich als die Herzogin ausgeben können.“