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Bob Dylans Anwälte nennen Missbrauchsvorwürfe „dreiste Erpressung“

Im August 2021 wurde Bob Dylan des sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen beschuldigt. Seine Anwälte bezeichnen die Klage nun als „dreiste Erpressung“.

Gegen Bob Dylan wurden im August 2021 Missbrauchsvorwürfe laut.. © Keith Mayhew/Landmark Media/ImageCollect
Gegen Bob Dylan wurden im August 2021 Missbrauchsvorwürfe laut.. © Keith Mayhew/Landmark Media/ImageCollect

Bob Dylans (80) Anwälte nennen die Missbrauchsvorwürfe gegen ihren Mandanten eine „dreiste Erpressung“. Das geht aus Gerichtsdokumenten hervor, die dem „People“-Magazin vorliegen. Demnach betitelt das juristische Team des Sängers die Anschuldigungen als „bizarre und erfundene Geschichte, die als finanzieller Gewinn genutzt wird“. Im August 2021 erstattete die Frau, die sich J.C. nennt, Anzeige gegen Dylan. Er soll sie angeblich im Jahr 1965 sexuell missbraucht haben – damals war J.C. erst zwölf Jahre alt.

Dylans Anwälte: Beschuldigungen sind „unwahr und absurd“

Die Anwälte bezeichnen die Klage als „unwahr, absurd und eine chronologische Unmöglichkeit“. Musikhistoriker hätten bereits herausgefunden, dass Dylan zur Zeit des angeblichen Tathergangs nicht in New York City war. J.C. hatte behauptet, von April bis Mai 1965 in Dylans Apartment im New Yorker Chelsea Hotel missbraucht worden zu sein. Später soll sie als Zeitraum lediglich „Frühling 1965“ angegeben haben.

„Die Anklage wurde in bösem Willen erhoben, aus dem unangemessenen Beweggrund, eine riesige Auszahlung einzufordern, mit der Drohung von schlechter Presse. Die Anschuldigung ist falsch, boshaft, rücksichtslos und diffamierend. Mister Dylan lässt sich nicht erpressen“, stellen die Anwälte in ihrem Schreiben klar.

Verteidiger stellen Glaubhaftigkeit der Klägerin infrage

Darüber hinaus scheinen die Verteidiger in ihrer Erklärung die Glaubhaftigkeit der Klägerin infrage zu stellen. Sie weisen darauf hin, dass J.C. bereits öffentlich behauptet habe, von Aliens entführt worden zu sein und die Fähigkeit zu besitzen, mit Tieren und Pflanzen kommunizieren zu können. Peter J. Gleason, der als Anwalt für J.C. zuständig ist, zeigte sich nach diesen Aussagen entsetzt. „Wenn man jemanden für seine Überzeugungen angreift, dringt man in ein sehr gefährliches Gebiet ein“, erklärte er dem „Rolling Stone“-Magazin.

Aus der Anklageschrift von J.C. geht hervor, dass sie heute in Connecticut lebt und unter Depressionen und einer Angststörung leidet. J.C. hat ihre Klage beim Obersten Gericht in New York eingereicht.

(aha/spot)