Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht weiter gegen Britney Spears (39) im Fall der mutmaßlichen Körperverletzung. Wie „The Hollywood Reporter“ vor einigen Tagen unter Berufung auf einen Polizisten meldete, soll eine Angestellte der Sängerin behauptet haben, sie sei von Spears geschlagen worden. Im Zuge dessen wurden die Ermittlungen aufgenommen. Wie jetzt bekannt wurde, muss die 39-Jährige jedoch keine juristischen Folgen befürchten.
„Staatsanwalt Erik Nasarenko hat heute verkündet, dass Britney Spears nicht angeklagt wird im Zusammenhang mit einem Vorfall, der bei ihr zu Hause passiert ist und ihre Haushälterin involviert“, heißt es in einer Pressemitteilung des Staatsanwalts vom Mittwoch. Die Anklage sei wegen „unzureichender Beweise“ abgelehnt worden. Zudem habe es „keine Schädigung“ der Angestellten gegeben – auch ihr Handy sei nicht „wesentlich“ beschädigt worden.
Streit um Britney Spears‘ Hund
Laut der Pressemitteilung habe die Haushälterin am 16. August die Polizei gerufen. Sie soll in einen Streit mit Spears geraten sein – es ging dabei um die tierärztliche Versorgung von Spears‘ Hund. Während des Streitgesprächs soll der ehemalige Teenie-Star das Handy seiner Angestellten aus deren Hand geschlagen haben. Der Bildschirmschutz sei dabei kaputt gegangen. Die Haushälterin habe keine sichtbaren Verletzungen erlitten.