Die Corona-Pandemie hat Deutschland wieder fest im Griff und die Zahlen sind so hoch wie nie. Diese neue Entwicklung lässt der Bundesregierung keine Wahl, als die Maßnahmen noch einmal drastisch zu verstärken und die 2- bzw. 3-Regel zu überdenken. Zwar gelten im Supermarkt derzeit noch die gängigen Corona-Maßnahmen, wie Abstand halten und Maske tragen, jedoch ist immer öfter die Regel von 2G im Supermarkt. Doch was bedeutet das für die Menschen, die bisher noch ungeimpft sind?
Sollte das Szenario eintreten, dass neben Restaurants und anderen Freizeitmöglichkeiten jetzt auch im Supermarkt die 2G-Regel gelten, könnten Ungeimpfte bald nicht mehr einkaufen gehen. Doch viele halten diesen Schritt für zu drastisch und sehen darin eine Grundrechtseinschränkung. In welchem Bundesland ab Dezember wirklich die 2G-Regel im Supermarkt eingeführt werden könnte, erfährst du hier.
2G-Regel im Supermarkt? Das kommt auf Ungeimpfte zu
Hessen & Niedersachen: Kommt hier 2G-Regel im Supermarkt?
Hessen und Niedersachsen haben sich aufgrund der hohen Inzidenzen dazu entschieden, noch härter durchzugreifen. Hier ist eine 2G-Regelung im Supermarkt möglich – allerdings auch hier nur als Option. Ob diese Regel tatsächlich eingeführt werden sollte, obliegt den Supermarktketten. Diese müssen entscheiden, ob sie in den Filialen harte 2G-Regeln einführen wollen oder nicht.
Die Supermarktketten Aldi, Lidl, Rewe und Co. haben aber entschieden, dass sie dieser Option nicht folgen werden. Stattdessen werden sie weiterhin auf Abstands- und Hygieneregeln setzen.
Es kann allerdings dennoch passieren, dass in einzelnen Filialen in Hessen und Niedersachsen 2G in den Supermärkten eingeführt wird. Das haben nämlich die jeweilig leitenden Personen der Märkte zu entscheiden.
Das ist das Gute am 2G-Modell
Während viele Menschen über das 2G-Modell schimpfen, hat es auch seine guten Seiten. Denn sollte es bei einer Veranstaltung dieses Modell geben, fallen die anderen Regeln, an die wir uns während der Coronazeit nur schwerlich gewöhnt haben, komplett weg. Somit müssen wir keine Abstandsregeln mehr einhalten und auch keine Masken mehr tragen. Auch müssen keine Kapazitätsbnegrenzungen mehr eingehalten werden.
Sollten sich Veranstaltende dazu entschließen, das Modell bei sich einzuführen, müssen sie dies mindestens drei Tage zunächst beim Gesundheitsamt anmelden.
2G-Regel im Supermarkt verfassungswidrig?
Wie zu erwarten sind nicht alle mit der Entscheidung Hessens einverstanden. Sollte die 2G-Regel wirklich durchgesetzt werden, hätten rund 35 Prozent der deutschen Bevölkerung keinen Zugang mehr zu Aldi, Lidl und Co. Dementsprechend ist es auch relativ unwahrscheinlich, dass bald in ganz Deutschland Ungeimpften der Zutritt in Supermärkte verwehrt wird.
Doch kann das Bundesland diese Regelung wirklich umsetzen? Schließlich gehören Supermärkte zum Bedarf des täglichen Lebens dazu und müssten eigentlich uneingeschränkt möglich bleiben. Ob die Entscheidung Hessens wirklich Bestand hat oder ein Eingriff in ein wichtiges Grundrecht ist, wird sich zeigen.
2G-Modell auch im Bus?
Besonders heikel werden die Gespräche um das 2G-Modell natürlich, wenn es um die Grundrechte der Menschen geht. Dazu gehören Einrichtungen wie Supermärkte oder auch der öffentliche Personennahverkehr. Die Frage, ob ein 2G-Modell also auch in Bussen und Bahnen greifen kann, ist dabei durchaus gerechtfertigt.
Allerdings ist dies nicht so einfach durchzusetzen. Da das 2G-Modell als Optionsmodell eingeführt wurde, müssen die Betreibenden sich aktiv dafür entscheiden. Im öffentlichen Personennahverkehr ist eine solche Vorschrift (noch) nicht möglich. Allerdings ist es für Privatunternehmen durchaus möglich, sich für dieses Modell zu entscheiden. Es würde Bus- und Bahnunternehmen sogar einen gewissen finanziellen Vorteil bringen, da sie dann nicht mehr auf die Kapazitätsgrenzen im Bus aufpassen müssen.
Was ist nochmal 3G und 2G? Die drei großen Gs in der Coronakrise sind: Getestet, Geimpft oder Genesen. Nur wenn eines dieser Kriterien erfüllt ist, können wir in öffentlichen Räumen verweilen. Söder und andere Politiker:innen wollen aber 2G einführen, also nur noch Geimpfte und Genesene zulassen.
Eine Testpflicht könnte Schlimmeres verhindern
Der Bundesregierung ist vor allem eines wichtig: Einen harten Lockdown will sie im Herbst und im Winter um jeden Preis vermeiden. Das hat der deutschen Bevölkerung bereits einen ziemlichen Dämpfer verpasst. Nicht nur weil wir Zuhause bleiben musste und uns gelangweilt haben. Die Wirtschaft hat unter den harten Maßnahmen sehr gelitten. Um das zu vermeiden, sollen nun härtere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Ein Corona-Schnelltest im Supermarkt für Ungeimpfte soll da helfen.
Diese anderen Regeln gelten im Supermarkt
Wir können damit rechnen, das geht aus dem Maßnahmenpapier des Bundesgesundheitsministeriums hervor, dass auch weitere Regeln bis zum Frühjahr 2022 gesetzlich weiter verschärft werden. Diese Maßnahmen zur Coronabekämpfung kennen wir bereits und die meisten Menschen haben sich damit abgefunden.
- Abstand von 1,5 Metern
- Maskenpflicht
- Plastikhandschuhe oder Tüten nutzen, um im Supermarkt frische Produkte zu greifen
- Auch die Einkaufswagenpflicht wird zurückkommen, wenn die Regeln im Herbst verschärft werden.
Kontrollen, um die Testpflicht durchzusetzen
Treten die neuen Regeln tatsächlich in Kraft, müssten wir immer entweder einen Coronatest dabei haben oder einen Impf- oder Genesenenausweis bei uns tragen. Das ist eine sehr schöne Idee, doch wer soll das kontrollieren? Diese Frage kann die Bundesregierung noch nicht genau beantworten. Vor jeden Supermarkt Deutschlands eine: Kontrolleur:in zu stellen wäre sehr viel Aufwand. Auch die Schlangen vor den Supermärkten würden sicherlich enorm lang werden
Selbst die Flugbehörde IATA rät von manuellen Kontrollen ab, da diese für große Wartezeiten sorgen könnten. Bereits im Frühjahr waren die langen Schlangen vor dem Einzelhandel ein negativer wirtschaftlicher Faktor. Es muss eine andere Lösung her, am besten wäre eine digitale Einlasskontrolle. Doch bis heute hat die Bundesregierung eine solch noch nicht released.
Corona-Regeln: Die Stufenpläne Niedersachsen, Hessen & Bayern
In Niedersachsen, Hessen und Bayern gilt ein Stufenplan, nachdem die Inzidenzwerte über die strengeren Auflagen beim Einkaufen entscheiden. Ab Stufe 2 gelten hier schärfere Regeln. So sieht der Stufenplan aus:
- Stufe 0: Inzidenz von unter 10 (keine neuen Regelungen)
- Stufe 2: Inzidenz von über 35 (800 m² große Märkte, für jede:n Kund:in sind 10 m² Platz)
- Stufe 3: Inzidenz von über 50 (3G-Regelung wird angewandt)
Übrigens: Die Corona-Regeln für Supermärkte könnten wie letztes Jahr zu langen Schlangen führen.
Auch wichtig: Bürgertests sollen ab Mitte Oktober nicht mehr kostenfrei zur Verfügung gestellt und von da an selbst bezahlt werden. Ausnahmen gelten hier möglicherweise dann nur noch für die Menschen, die aus alters- oder gesundheitlichen Gründen keine Impfung erhalten können.