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3G-Regel beim Arzt: Wenn du ungeimpft bist, wird dein Kind nicht behandelt

Nun kommt die 3G-Regel auch bei Ärzten und Ärztinnen. So behandeln einige Arztpraxen ungeimpfte Patient:innen jetzt nicht mehr ohne ein Negativtest. Ob das rechtlich überhaupt zulässig ist.

3G-Regel Arzt
Das kranke Kind zum Arzt bringen, kann für Ungeimpfte bald schwierig werden. Foto: IMAGO / Westend61

Die 3G-Regel ist nun auch in Arztpraxen präsent. So gibt es in Berlin bereits Arztpraxen, die Patient:innen nur behandeln, wenn sie geimpft, genesen oder einen negativen Testnachweis vorlegen können. Das Gleiche gilt auch für Kinderarztpraxen. Sollten Eltern ohne einen Test in die Praxis kommen, kann dem kranken Kind demnach die Behandlung verwehrt werden. Ob diese Vorgehensweise erlaubt ist und welche Auswirkungen diese Einführung mit sich bringt, erfährst du hier.

Kranke Kinder wegschicken wegen ungeimpften Eltern? 

Ab Montag, dem 15. Oktober, wird es keine kostenlosen Corona-Tests mehr geben. Das bedeutet, dass all die Menschen, die bisher noch nicht geimpft sind, ihre Negativtests selbst bezahlen müssen, wenn sie Orte aufsuchen wollen oder müssen, bei denen die 3G-Regel gilt. Die Preise sind dabei unterschiedlich und können laut Senatsgesundheitsverwaltung selbst bestimmt werden.

Genau dieser kostenpflichtige Corona-Test macht dem Schöneberger Kinder-und Jugendarzt Jakob Maske große Sorgen. So befürchtet er, dass Eltern, die ungeimpft sind, seltener den oder die Kinderärzt:in aufsuchen, um den Negativtest und die damit aufkommenden Kosten zu entgehen. „Ob es sinnvoll ist, in der Praxis 3G einzuführen, muss jeder für sich entscheiden. Natürlich schützt man so andere Kinder und auch die Angestellten. Zugleich erschwert es aber den Zugang, denn nicht jeder kann oder will es sich leisten, einen Test zu bezahlen. Das muss man bei einer Entscheidung für 3G als Arzt mit bedenken und kritisch hinterfragen“, so Maske zur Berliner Zeitung.

Der gleichen Meinung ist auch Dr. Hermann Josef Kahl aus Düsseldorf. Er findet es nicht vertretbar und moralisch verwerflich, Kinder wegzuschicken, aufgrund des Impfstatus ihrer Eltern. “Wenn Eltern mit kranken Kindern kommen, sollte man sie nicht wegschicken, weil sie nicht der 3G-Regel entsprechen. Das ist unethisch und unseriös. Ganz klar: 3G in Kinder- und Jugendpraxen – nein, Danke.“ Außerdem wäre der Aufwand die eine 3G-Regel mit sich bringt laut dem Mediziner auch überhaupt nicht machbar. So könne man bei vollen Arztpraxen gar nicht garantieren Testergebnisse und Impfbescheinigungen zu kontrollieren.

Wutanfall bei Kindern
Die 3G-Regel beim Kinderarzt findet nicht jeder gut. Foto: Getty Images/Jill Tindall / Getty Images/Jill Tindall

3G-Regel beim Arzt für viele vertretbar 

Trotz der Kritik von anderen Mediziner:innen führen immer mehr Berliner Arztpraxen die 3G-Regel auch in Kinderarztpraxen ein, dass weiß der Pädiater Jakob Maske: “Es gibt auch in Berlin einige Kinder- und Jugendärzte, die schon 3G eingeführt haben. Das sind nicht sehr viele, eine oder zwei Handvoll”.  

Für seine Praxis kommt diese Regelung nicht infrage, jedoch mache er den anderen Praxen keinen Vorwurf: “Es bleibt eine freie Entscheidung, genau so wie ich als Arzt sagen kann, ich behandele grundsätzlich keine Impfverweigerer, weil ich beispielsweise nicht möchte, dass ein Kind mit Masern in meiner Praxis ist und eventuell andere ansteckt.” 

3G-Regel beim Arzt: Macht sich die Praxis bei nicht Behandlung strafbar? 

Weder Jakob Maske noch Dr. Hermann Josef Kahl glauben an die hundertprozentige Durchsetzung der 3G-Regel. Schon allein aus Gründen der Ethik, so sagt der Kinderarzt Maske, der Zeitung: “Es ist fraglich, ob es ethisch vertretbar ist, kranke Kinder wegzuschicken, weil die Eltern weder genesen noch geimpft sind. Und auch der Mediziner aus Düsseldorf erinnert daran, dass auch ohne Impfung täglich in Arztpraxen gearbeitet wurde: “Ich wüsste nicht, warum man jetzt Menschen von der Versorgung ausschließen sollte. Während der ganzen Pandemie haben wir Kinder- und Jugendärzte immer gearbeitet.” 

Mundschutz und  Brille Ärztinnen
Ärzt:innen müssen für den Notfall immer erreichbar sein. Foto: imago images / Westend61 /

Doch auch juristisch gesehen ist die Frage nicht einfach zu klären, dass weiß Dr. Maren Charlotte Bedau, Fachanwältin für Medizinrecht. Der Berliner Zeitung sagte sie zur Frage, ob ein Arzt oder eine Ärztin die Behandlung wirklich ablehnen dürfe: “Aus haftungsrechtlichen Gründen müssen Ärzte erreichbar sein und sollten sich vergewissern, dass kein akuter Behandlungsbedarf vorliegt.

An dieser Stelle überwiegt das Patienteninteresse: Der Arzt muss die Dringlichkeit klären. Sofern der Patient keine akute Erkrankung hat, kann der Arzt ihn an eine andere Praxis verweisen oder ihm einen anderen Zeitpunkt nennen, zu dem er wieder kommt, etwa außerhalb der regulären Sprechzeiten. Das gilt vor allem für Hausärzte, die in der Regel erste Ansprechpartner und für eine wohnortnahe Versorgung zuständig sind.” 

Im Falle der Einführung der 3G-Regel müsse die Arztpraxis ein paar Vorkehrungen treffen, so die Juristin: “Stellt der Arzt auf 3G um, sollte er einen entsprechenden Hinweis publik machen, beispielsweise ein Schild an der Praxistür anbringen, auf dem steht, dass Patienten, die keinen entsprechenden Nachweis vorlegen können, bitte vor der Praxis warten und sich telefonisch melden sollen.“ 

Unterschied zwischen Privat- und Kassen-Ärzt:innen 

Bei der 3G-Regel müsse man auch noch beachten, um welche Art von Ärzt:innen es sich handele. Laut der Anwältin seien Privat-Ärzt:innen etwas freier in ihren Entscheidungen, während Kassen-Ärzt:innen an der sogenannten vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen und somit die Pflicht besteht, Patient:innen aufzunehmen, die zu ihnen kommen. 

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