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2G beim Einkaufen: Das gilt es jetzt beim Shoppen zu beachten

Bund und Länder haben sich am 2. Dezember auf eine Verschärfung der Corona-Regeln geeinigt – auch im Einzelhandel. Was bedeutet das für den Weihnachtseinkauf?

Nur geimpfte und genesene Personen können künftig im Einzelhandel shoppen.. © Ivan Zelenin/Shutterstock.com
Nur geimpfte und genesene Personen können künftig im Einzelhandel shoppen.. © Ivan Zelenin/Shutterstock.com

Mit neuen Beschlüssen haben Bund und Länder am 2. Dezember die geltenden Corona-Regeln deutlich verschärft. Künftig gibt es unter anderem strengere Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen und eine 2G-Regel für Restaurant- oder Theaterbesuche, die auch auf 2G Plus ausgeweitet werden kann. Zudem gilt für den Einzelhandel bundesweit unabhängig von den Inzidenzen 2G. Doch was bedeutet das etwa beim Weihnachtseinkauf für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Was sind 2G und 2G Plus?

2G bedeutet, dass nur Bürgerinnen und Bürger, die geimpft oder genesen sind, vor Ort Zutritt zu Innenräumen erhalten, wenn sie beispielsweise in einem Restaurant etwas essen möchten.

Die 2G-Plus-Regel ist eine zusätzliche Verschärfung. Nur genesene oder geimpfte Personen, die zudem einen aktuellen, negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen können, erhalten Einlass.

Als vollständig geimpft gelten Menschen, deren zweite Impfung 14 Tage zurückliegt. Bei dem Vakzin von Johnson & Johnson gilt dies bereits zwei Wochen nach einem Piks. Als genesen gelten unterdessen Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert hatten und deren positiver PCR-Test mindestens 28 Tage aber nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.

Wie wirkt sich die 2G-Regel auf den Einzelhandel aus?

Bundesweit gilt künftig, dass nur Geimpfte und Genesene Zugang zu Geschäften erhalten sollen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Geschäfte des alltäglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte und Drogerien.

Die 2G-Regel muss vor Ort von den Inhabern oder Angestellten kontrolliert werden. Nachweisen können Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Impfstatus entweder mit dem entsprechenden Eintrag im bekannten gelben Heftchen oder in digitaler Form – etwa mit der CovPass-App für iOS und Android. Hier muss zuvor ein Impfzertifikat eingescannt werden, das in Impfzentren, Arztpraxen und Apotheken erhältlich ist. Beim Einlass kann ein auf dem Smartphone gespeicherter QR-Code dann vorgezeigt werden.

Wann die neu gefassten Beschlüsse genau in Kraft treten, wird auf Länderebene entschieden. Ungeimpfte oder nicht genesene Personen müssen dann bei einem noch nicht erledigten Weihnachtseinkauf entweder im Internet bestellen oder darauf vertrauen, dass geimpfte Freunde oder Familienmitglieder die Geschenke besorgen.

(wue/spot)

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