Die Versicherungspflicht für den Aufsitzrasenmäher soll also kommen. Doch damit nicht genug, laut der Bundesregierung müssten zukünftig auch Gabelstapler oder langsame Traktoren eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorweisen. Bisher waren diese Fahrzeuge aufgrund ihrer langsamen Geschwindigkeit von maximal 20 km/h von einer entsprechenden Versicherungspflicht ausgenommen. Die private Haftpflichtversicherung des Besitzers kam demnach für Schaden durch diese Geräte auf.
Schon Ende Dezember 2023 gilt diese Regelung
Die neue Versicherungspflicht könnte bereits Ende Dezember 2023 Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit zwischen sechs und 20 Stundenkilometer betreffen. Hintergrund ist eine Verpflichtung der Bundesregierung bis zu diesem Datum eine EU-Richtlinie umzusetzen. Demnach soll nicht nur die Versicherungspflicht, auch die Entschädigung von Verkehrsopfern bei Insolvenz eines Autoversicherer, einheitlich geregelt sein.
Das bedeutet folglich, dass die Summen aus der Haftpflichtversicherungen sehr hoch sein müssen: Für Personenschäden sind 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,5 Millionen und für Vermögensschäden 50.000 Euro vorgeschrieben. Eine private Haftpflicht reiche demnach nicht mehr aus.
Was bedeutet die neue Versicherungspflicht für dich?
Wer also einen Aufsitzrasenmäher, Gabelstapler oder Landmaschinen betreibt, müsste dann über eine höhere allgemeine Haftpflichtpolice oder eine Deckung über die Kfz-Versicherung verfügen. Das bedeutet, die Policen werden deutlich teurer. Wer sich der neuen Pflicht nicht fügt, macht sich strafbar. Das kann bei größeren Schäden sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bedeuten. Darüberhinaus würde das Fahrzeug eingezogen.
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Das sagen die Versicherer zur Versicherungspflicht für Rasenmäher
Man möchte meinen, dass die Versicherer von der neuen Versicherungspflicht für Rasenmäher und Landmaschinen profitieren und die Planung begrüßen. Doch der Gesamtverband der Versicherer (GDV) hält die Pläne für überflüssig: „Die aktuelle Lösung ist klar, praktikabel, kostengünstig und vollkommen ausreichend“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen gegenüber focus.de. „Uns ist nicht ein Schadenfall bekannt, in dem der Versicherungsschutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte.“
Entwarnung für Privatbetreiber
Wer allerdings nur den Rasen auf seinem heimischen Grundstück mit einem Aufsitzrasenmäher bearbeitet, kann sich entspannen. Der GDV betont, dass eine höhere Versicherung nur zur Pflicht wird, wenn die betreffenden Fahrzeuge auf öffentlich zugänglichem Gelände betrieben würden.
Quelle: focus.de, sueddeutsche.de