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Lächerliche Stellenanzeige: Unternehmen bietet Wasser, Stühle und einen Laptop

Viele Stellenanzeigen werden immer skurriler. Wir zeigen dir, was einige Unternehmen zu bieten haben und warum das selbstverständlich sein sollte.

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die finanziellen Hintergründe eines Unternehmens sollte man kennen Foto: imago images/Addictive Stock

Bewerbungen müssen heutzutage einzigartig und innovativ sein und vor allem aus der Masse herausstechen. Gleiches kann man für die Stellenanzeigen, auf die sich die Bewerbungen beziehen, jedoch nicht sagen. Während sich Arbeitnehmer:innen meist viel Mühe bei ihrer Bewerbung geben, sind einige Stellenanzeigen der Unternehmen nahezu geschmacklos. Wir zeigen dir hier, was die skurrilsten Stellenanzeigen sind und wie sie richtig aussehen sollten.

Stühle, Wasser und Laptops sollten eine Selbstverständlichkeit sein

In der Regel ist es immer dasselbe Schema: Es gibt eine Stellenanzeige, um die sich alle Bewerber:innen reißen. Die Wenigsten bedenken dabei aber, wie skurril einige dieser Stellenanzeigen sind. So entdeckte die TikTokerin Carmen Spoida von @humans_not_resources auch eine Stellenanzeige, die ihr Kopfschmerzen bereitete.

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Die Stellenanzeige wirkt auf den ersten Blick recht gewöhnlich, guckt man aber genauer hin, erkennt man, dass das Unternehmen unter anderem mit den folgenden Punkten wirbt:

  • Kostenlose Getränke
  • Ergonomisch und modern ausgestattet Arbeitsplätze
  • Laptop

Und hier sieht Carmen Spoida auch schon das erste Problem. Die TikTokerin ist der Meinung, all diese Dinge sollten eher Selbstverständlichkeiten sein und gar nicht erst beworben werden müssen.

Wozu sind Arbeitgeber:innen wirklich verpflichtet?

Doch ist das wirklich so? Sind die Unternehmen dazu verpflichtet, all diese Dinge zu stellen? Ja und nein. Die Arbeitgeber:innen sind zwar gesetzlich nicht direkt dazu verpflichtet, Getränke und Laptops zur Verfügung zu stellen und auch ergonomische Arbeitsplätze müssen sie per Gesetz nicht bereitstellen.

Allerdings sind Unternehmen laut § 3 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetzes) dazu verpflichtet, „eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten“ anzustreben. Das bedeutet also, dass Arbeitgeber:innen sehr wohl dazu verpflichtet sind, Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, die weder kaputt noch veraltet sind.

Außerdem muss das Unternehmen darauf achten, dass auch die Sitzgelegenheiten am Arbeitsplatz angemessen sind. Oder, wie Carmen Spoida es in ihrem TikTok ausdrückt: Sie können dich „nicht einfach auf einer Apfelsinenkiste sitzen lassen.“

Auch wenn diese Dinge nicht alle gesetzlich vorgeschrieben sind, bedeutet das jedoch nicht, dass das Unternehmen sie direkt in die Stellenanzeige mit aufnehmen muss. Zwar ist es gut zu wissen, wenn man einen Laptop gestellt bekommt, es sollte jedoch noch ein paar Punkte geben, die attraktiver sind als Laptops und kostenlose Getränke.

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Ähnlich wie Bewerber:innen bei ihren Bewerbungen sollten sich auch Unternehmen bei ihren Stellenanzeigen mehr Mühe geben. Foto: imago images/Addictive Stock

Fazit: Unternehmen sollten ihre Stellenanzeigen individueller gestalten

Da all diese Dinge leider noch immer nicht in allen Unternehmen der Standard sind, ist es zwar sicherlich in Ordnung, diese Punkte in die Stellenanzeige mit aufzunehmen, allerdings sollte es auch weitaus attraktivere Punkte geben.

Dazu zählen zum Beispiel konkrete Beispiele von Firmenevents, Vergünstigungen, Gewinnbeteiligung, die Möglichkeit von Gleitzeit oder Home-Office oder aber Sportkurse oder Kinderbetreuungsmöglichkeiten.

Denn nicht nur die Bewerber:innen sollten auf Individualität achten, sondern auch die Arbeitgeber:innen beim Erstellen der Stellenanzeigen.

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