In vielen Teilen Deutschlands ist der erste Schnee gefallen. Ein Umstand, der insbesondere unsere Jüngsten mehr als freuen durfte. Doch auch wenn die weiße Pracht schön zu betrachten ist, birgt sie auch einige Gefahren. Denn wenn Gehwege nicht geräumt sind, kann man schnell einmal ausrutschen und hinfallen. Damit dies bloß nicht passiert, müssen Gehwege und Hauseingänge geräumt werden. Doch wer ist für das Schneeschippen verantwortlich? Der Mieter oder der Vermieter? Hier findest du die Antwort.
Mieter oder Vermieter: Wer muss Schneeschippen?
Dein Vermieter kann nicht einfach durch einen Zettel im Hausflur festlegen, wer für das Schneeräumen zuständig ist. Die klare Regelung dazu muss im Mietvertrag oder in der Hausordnung, die Bestandteil des Vertrags ist, verankert sein. Nur wenn dort explizite Vereinbarungen bezüglich des Schneeräumens festgelegt sind, bist du als Mieterin oder Mieter dafür verantwortlich. Ein spontaner Zettel reicht dafür nicht aus – es muss vertraglich verankert sein.
In der Regel liegen die Zuständigkeiten für das Räumen und Streuen von öffentlichen Bürgersteigen zunächst bei den Städten und Gemeinden. Doch diese übertragen oft durch Satzungen und Regeln die Verantwortung an die Eigentümer der angrenzenden Häuser. Diese haben dann wiederum die Option, diese Verpflichtung auf ihre Mieterinnen und Mieter zu übertragen.
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Bis wann muss der Schnee beseitigt sein?
Die Regelungen für das Schneeräumen können von Ort zu Ort variieren. Aber als grobe Richtlinie kannst du dir merken: Werktags, inklusive Samstag, gilt die Pflicht zum Räumen und Streuen normalerweise zwischen 7 und 20 Uhr, spätestens um 22 Uhr sollte alles erledigt sein. An Sonn- und Feiertagen ist der Zeitrahmen etwas lockerer: Hier beginnt die Pflicht morgens um 8 oder 9 Uhr und endet zwischen 20 und 22 Uhr.
Wie oft muss man Schneeschippen?
Es gibt keine fixe Anzahl von Schneeräumungen, die zwingend durchgeführt werden müssen. Der Fokus liegt darauf, potenzielle Gefahren zu minimieren. So reicht es bei starkem Schneefall nicht aus, einmal morgens Schnee zu schippen und dann nichts weiter zu tun. Es ist wichtig, die Schneelage im Auge zu behalten und bei Bedarf auch mehrmals am Tag zu schaufeln, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Wenn es nicht möglich ist, diese Verpflichtung zu erfüllen, sei es wegen beruflicher Verpflichtungen oder im Falle eines Urlaubs, ist es ratsam, eine zuverlässige Vertretung zu organisieren. Oft sind freundliche Nachbarn dazu bereit, zu helfen. Sollte der Hausbesitzer ein professionelles Unternehmen mit dem Winterdienst beauftragen, hat er die Möglichkeit, die entstehenden Kosten als Nebenkosten auf die Mieter umzulegen.
Wichtig: Damit das Schmelzwasser bei Tauwetter ablaufen kann, ist es wichtig, dass die Gullys frei bleiben und nicht mit Schneemassen bedeckt sind.
Ein schmaler Pfad genügt nicht
Es gibt oft Streit darüber, wie breit ein geräumter Weg sein sollte. Die Regel besagt, dass der Weg für das Passieren von zwei Personen ausreichend breit sein muss, was normalerweise mindestens ein Meter bedeutet. Einige Städte schreiben sogar eine Breite von 1,50 Metern vor. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, muss die Fläche zwischen Grundstück und Straße entsprechend geräumt werden.
Schneeschippen vergessen: Dieses Bußgeld droht dir
Wer den Gehweg nicht vom Schnee befreit, muss mit Konsequenzen rechnen. Denn wenn eine Person auf der nicht geräumten Fläche ausrutscht und hinfällt, kann es richtig teuer werden. Eine gute Haftpflichtversicherung ist wichtig, da die verletzte Person Schadensersatz verlangen kann. Außerdem kann eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro wegen Verstoßes gegen die „Straßenreinigungsverordnung“ fällig werden.
Quellen: NDR, Bayerischer Rundfunk und Chip.de