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Wahlzettel: Darf ich mein Kreuz mit dem Lippenstift setzen?

Am Sonntag findet die Europawahl statt. Wer keinen Stift zur Hand hat, fragt sich, ob man einen Lippenstift für das Kreuzchen benutzen darf. Hier die Antwort.

Ein Stimmzettel für die Europawahl.
© IMAGO/foto2press

Briefwahl: Ablauf und wertvolle Tipps

Rund ein Viertel der deutschen Wähler sind mittlerweile Briefwähler – denn das Wählen per Post ist kostenlos und flexibel. Doch wie läuft eine Briefwahl eigentlich ab?

Am 09. Juni ist es so weit, die Europawahl steht an. Millionen Wählerinnen und Wähler strömen in die Wahllokale. Dabei kann es im Laufe des Tages dazu kommen, dass der Kugelschreiber aus der Wahlkabine verschwindet. Doch in der Wahlkabine angekommen, möchte nicht jede:r nochmal hinausgehen, um nach einem Kugelschreiber zu fragen. Wer einen Lippenstift in der Tasche hat, fragt sich in diesem Moment, ob man sein Wahlkreuz auch mit dem Lippenstift setzen kann. Ob das erlaubt ist, erfährst du hier.

Wahlzettel: Darf das Wahlkreuz mit Lippenstift gemacht werden?

In den Wahlkabinen liegen nicht radierbare Stifte für die Stimmabgabe bereit, die auch benutzt werden sollen. Doch was ist, wenn dieser nicht mehr da ist oder man den Stift nicht benutzen möchte? Darf man stattdessen das Kreuz mit dem Lippenstift machen?

Die Antwort dürfte so manchen verwundern, aber es ist tatsächlich möglich, für die Stimmabgabe den Lippenstift zu verwenden – vorausgesetzt, der Wählerwille geht eindeutig hervor, erklärt Schleswig-Holsteins Landeswahlmeister Tilo von Riegen im RTL Nord-Interview. Dagegen ist ein gewöhnlicher Bleistift nicht erlaubt, da dieser nachträglich ausradiert werden könnte.

Smiley, Kreuz oder Haken – was ist gültig?

Häufig wird darüber gesprochen, dass Wähler:innen auf ihrem Stimmzettel ein Kreuz setzen. Allerdings ist dies nicht die einzige Möglichkeit; auch andere Symbole wie ein Punkt, ein Haken oder sogar ein Doppelkreuz sind erlaubt. Nicht erlaubt sind hingegen Smileys oder Symbole verfassungswidriger Organisationen oder solche, die eine politische Weltanschauung ausdrücken.

Wenn das Kreuz oder ein Symbol außerhalb des vorgesehenen Bereichs platziert wird, führt dies nicht automatisch zur Ungültigkeit der Stimme, sofern deutlich erkennbar ist, welchen Wahlvorschlag der Wähler beziehungsweise die Wählerin unterstützt. Wichtig ist jedoch, dass die Stimme eindeutig einem bestimmten Wahlvorschlag zugeordnet werden kann.

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Quellen: Deutschlandfunk Kultur, RTL und Rheinische Post