Der Winter nähert sich in großen Schritten und für viele Sportbegeisterte startet damit auch wieder die Skisaison. Doch wer in diesem Jahr in die Skigebiete reist, sollte nicht nur die passende Ausrüstung im Gepäck haben, sondern auch eine Haftpflichtversicherung. Denn was viele nicht wissen: In bestimmten Skigebieten darf man ohne diese nicht auf die Piste steigen. Wo die private Haftpflichtversicherung Pflicht ist und welche Strafen bei einem Verstoß drohen, erfährst du hier.
Hier brauchen Skifahrer:innen eine Haftpflichtversicherung
Wer sich in diesem Jahr in Südtirol bzw. in Italien auf die Piste schminkt, sollte dies nicht ohne Haftpflichtversicherung tun. Denn was viele nicht wissen: Seit Januar 2022 müssen Skifahrer:innen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Personen, die keinen Nachweis über eine solche Versicherung erbringen können, haben die Möglichkeit, vor Ort beim Kauf ihres Skipasses auch eine entsprechende Tages-Police abzuschließen, wie es vom ADAC berichtet.
Wer keine private Haftpflichtversicherung besitzt und nicht bereit ist, vor Ort eine abzuschließen, sollte sich bloß nicht auf die Piste wagen. Denn wenn man erwischt wird, droht laut dem ADAC ein Bußgeld in Höhe von 100 bis 150 Euro. Doch damit nicht genug. Darüber hinaus kann einem auch der nicht gerade günstige Skipass entzogen werden. Wenn man doch noch auf die Piste möchte, muss das Bußgeld bezahlen und einen neuen Skipasses samt Versicherung kaufen. Damit wird der eh schon kostspielige Skiurlaub zu einem noch teureren Spaß.
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Don’t drink and drive: Alkoholisierten Skifahrer:innen droht ebenfalls ein Bußgeld
Wenn du im Skiurlaub weitere Bußgelder vermeiden möchtest, solltest du das alkoholisierte Fahren auf der Piste vermeiden. Denn ab einem Alkoholpegel von 0,5 Promille erwartet dich im Zweifelsfall eine teure Strafe. Der ADAC berichtet von Geldbußen zwischen 250 und 1.000 Euro. Das Skifahren trotz eines Alkoholpegels von 0,8 Promille stellt eine Straftat dar und wird entsprechend geahndet.
Quelle: ADAC