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Kann man die Rürup-Rente kündigen? 

Einige Deutsche haben die sogenannte Rürup-Rente abgeschlossen. Doch was ist, wenn man die Beiträge nicht bis zum Renteneintritt zahlen möchte? Kann man die Rürup-Rente auch kündigen?

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Die Rürup-Rente zählt, ähnlich wie die Riester-Rente, zu den staatlich geförderten Formen der Altersvorsorge. Doch was, wenn man dringend Geld braucht. In einem solchen Notfall könnte das gut gefülltes Rürup-Rentenkonto für Abhilfe leisten. Doch kann man die Rürup-Rente kündigen? Ob das geht und was es dabei zu beachten gilt, erfährst du hier.

Rürup-Rente kündigen: Ist das möglich?

Für Personen, die eine Rürup-Rente, auch bekannt als Basis-Rente, abgeschlossen haben, haben wir leider schlechte Nachrichten: Denn man kann sie nicht kündigen. Als die Altersvorsorge im Jahr 2005 eingeführt wurde, war eine Kündigungsmöglichkeit nicht vorgesehen. Der Staat führt dafür folgende Gründe auf:

  • Die Rürup-Rente soll eine lebenslange Rente im Alter sicherstellen. Eine vorzeitige Auszahlung des angesparten Kapitals ist daher nicht vorgesehen.
  • Die Beiträge zur Rürup-Rente können während der Ansparphase steuerlich geltend gemacht werden. Im Gegenzug ist jedoch eine vorzeitige Kündigung oder der Zugriff auf das angesparte Kapital oder Teile davon nicht möglich.

Bei finanziellen Engpässen Vertrag auf beitragsfrei stellen

Schnell kann man in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Das gut gefüllte Rürup-Rentenkonto kann da oftmals die Rettung sein. Doch auch in diesem besonderen Fall ist eine Auszahlung nicht möglich. Selbst bei finanziellen Engpässen ist es nicht erlaubt, dass du dir das angesparte Geld der Rürup-Rente auszahlen lässt. Die einzige Option besteht darin, deinen Vertrag beitragsfrei zu stellen.

Doch aufgepasst: Die laufenden Verwaltungskosten für den Vertrag müssen weiterhin beglichen werden, und zwar aus dem Vertragsguthaben. Dadurch kann es sein, dass trotz Zinsen auf das angesparte Kapital die Rentenzahlung geringer ausfällt.

Ausweg aus der Rürup-Rente ist der Widerruf

Die Kündigung der Rürup-Rente ist nur unmittelbar nach Vertragsabschluss möglich. Innerhalb eines Zeitraums von höchstens 30 Tagen nach Vertragsabschluss muss ein schriftlicher Widerruf eingereicht werden, ohne dass eine Begründung erforderlich ist. 

Innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss kann die Rürup-Rente nur gekündigt werden, wenn der Versicherer wichtige Informationen vor Vertragsabschluss zurückgehalten hat und der Vertrag daher nichtig ist.

Verträge vor 2008 könnten bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung rückabgewickelt werden. Fehler liegen vor, wenn gesetzlich vorgeschriebene Informationen unvollständig oder unklar formuliert sind. Die übliche Widerrufsfrist gilt dann nicht. Doch nicht nur das.

Viele Verbraucher:innen können den Betrag zur Rürup-Rente auch Jahre später widerrufen. Typische Fehler sind falsche Fristangaben oder unzureichende Informationen zu den Widerrufsfolgen. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung gewährt Verbrauchern somit ein langfristiges Widerrufsrecht.

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