Die Energiepreise bewegen sich weiterhin auf einem hohen Niveau. Wer einen Kamin besitzt, kann sich angesichts dessen glücklich schätzen. Denn das Heizen mit Holz ist eine gute Alternative, um in den eigenen vier Wänden warm zu halten. Doch aufgrund der hohen Nachfrage ist Brennholz nicht nur eine Rarität geworden, sondern auch ganz schön teuer. Aus diesem Grund kommen einige auf die Idee, einfach selbst in den Wald zu gehen und dort herumliegende Äste und Zweige mit nach Hause zu nehmen. Doch darf man Brennholz im Wald sammeln? Das sagt die Rechtslage.
Brennholz im Wald sammeln – ist das überhaupt erlaubt?
Eine pauschale Antwort gibt es auf diese Frage leider nicht. Denn ob im örtlichen Wald das Holzsammeln erlaubt ist, bestimmen die Landeswaldgesetze der jeweiligen Bundesländer. Bevor du dich nun an die Recherche begibst, können wir dir eines sagen: In den meisten Bundesländern ist das Holzsammeln ohne Genehmigung verboten. Lediglich in Bayern und in Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein paar Ausnahmeregelungen. So ist dort das Sammeln von auf dem Boden liegenden Ästen in geringen Mengen für den Eigenbedarf erlaubt.
Brennholz sammeln mit dem Holzsammelschein erlaubt
Wer für seinen Kamin neues Brennholz benötigt, dieses aber nicht teurer einkaufen möchte, kann sich an das örtliche Forstamt wenden und dort einen sogenannten Holzsammelschein für rund 30 Euro erwerben. Dieser Schein erlaubt es einem, Abfallholz im Wald zu sammeln. Doch aufgepasst, selbst mit dem Holzsammelschein darf man sich nur an Holz bedienen, das bereits am Boden liegt. Darüber hinaus ist es untersagt, eine Motorsäge zu verwenden. Um größere Äste zu zerkleinern, ist lediglich eine Handsäge gestattet.
Wichtig: Der Holzsammelschein ist für ein spezifisches Waldgebiet gültig und muss nach spätestens einem Jahr erneuert werden. Des Weiteren ist das Sammeln von Holz in der Regel in den Monaten März bis Mai untersagt.
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Diese Strafe droht dir, wenn du unerlaubt Holz im Wald sammelst
Wer kein*e Besitzer*in eines Holzsammelscheins ist, sollte Äste im Wald besser liegen lassen. Denn wer beim unerlaubten Holzsammeln erwischt wird, kann unter Umständen ein Bußgeld von bis zu 25 Euro kassieren. Personen, die eine besonders große Menge an Holz aus dem Wald mitnehmen möchte, geht sogar eine Straftat (Holzdiebstahl). Dafür ist ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro möglich. Er großes Pech hat, kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren erhalten.
Quellen: MDR, Nordbayern, Bußgeldkatalog