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Europaweites Recht auf Reparatur soll kommen –  was das für Verbraucher bedeutet

Für Verbraucher:innen gibt es gute Nachrichten. In der EU soll ein Recht auf die Reparatur bestimmter Geräte eingeführt werden. Alle Details.

Eine Person repartiert ein elektronisches Gerät.
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Besonders im Urlaub ist man auf das Smartphone angewiesen. Aber was tun, wenn dem treuen Begleiter etwas passiert?

Endet bald endlich der Wegwerf-Wahnsinn? Womöglich nicht ganz. Aber es dürfte in gewissen Bereichen wenigstens etwas weniger werden. Zukünftig soll es nämlich deutlich einfacher werden, defekte Produkte reparieren zu lassen. Denn die EU hat sich darauf geeinigt, ein Recht auf Reparatur für Verbraucherinnen und Verbraucher einzuführen. Alle Details.

EU-Entscheidung getroffen: Recht auf Reparatur kommt

Die Einführung eines Rechts auf Reparatur auf EU-Ebene wurde vereinbart. Vertreter des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich in der Nacht darauf, dass Hersteller von bestimmten Produkten wie Kühlschränken, Staubsaugern und Handys verpflichtet sind, diese auf Kundenwunsch künftig zu reparieren. Diese Vereinbarung wurde von der belgischen Ratspräsidentschaft und dem Verhandlungsführer des Europaparlaments, René Repasi (SPD), bekannt gegeben.

Zum ersten Mal wird ein gesetzlicher Anspruch auf Reparatur für sogenannte „weiße Ware“, insbesondere Haushaltsgeräte, und gängige Alltagsprodukte wie Smartphones eingeführt, so Repasi. Dies soll künftig den Prozess der Reparatur im Vergleich zum Neukauf vereinfachen und kostengünstiger gestalten.

Repasi betonte, dass es sich die Gesellschaft nicht länger leisten könne, in einer Wegwerfmentalität zu verharren. Jährlich erzeugen die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher 35 Millionen Tonnen Müll, weil Produkte nicht repariert, sondern durch Neuware ersetzt werden.

Recht auf Reparatur: Für Möbel und Kopfhörer soll es nicht gelten

Die neuen Vorgaben werden voraussichtlich nicht für alle Produkte gelten. Laut den Angaben sind bestimmte Waren wie Kopfhörer und Möbel von den Regelungen ausgenommen. Ein detaillierter Rechtstext wird in der Regel einige Wochen nach der Einigung der Unterhändler veröffentlicht. Sowohl das Parlament als auch die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen, wobei dies in den meisten Fällen als reine Formsache gilt.

Die Leiterin des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments, Anna Cavazzini, betrachtete das Ergebnis der Verhandlungen als wichtigen Umstand für den Verbraucherschutz. Sie erklärte: „Die Reparatur wird durch den gesicherten Zugang zu Ersatzteilen zu einem fairen Preis und den Reparaturanleitungen der Hersteller nicht nur für kleine Reparaturwerkstätten in der Nachbarschaft, sondern auch für Hobbytüftler in ihren Garagen erleichtert und bezahlbar gemacht.“

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