Dass Arbeitnehmer:innen gelegentlich auch an längeren Krankheiten erkranken und deshalb beruflich häufig länger ausfallen, ist keine Seltenheit mehr. Doch was passiert eigentlich mit dem Urlaubsanspruch beziehungsweise den verbleibenden Urlaubstagen in dieser Zeit? Dürfen sie gekürzt werden oder bleiben sie einfach weiter bestehen? In diesem Artikel verraten wir dir, was du zu diesem Thema wissen musst.
Kann der Urlaubsanspruch verfallen?
In diesem Fall kann dein Urlaubsanspruch verfallen
Wenn Arbeitnehmer:innen über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben sind und deshalb nicht ihren gesamten Urlaub in Anspruch nehmen können, so kann es passieren, dass sie die Urlaubstage verlieren. Wie Samia Wenzl – Juristin bei der Arbeitsamer des Saarlandes – gegenüber der Zeitschrift AK-Konkret verrät, verfällt der Urlaubsanspruch spätestens 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Urlaubsjahres.
Der Urlaubsanspruch verfällt nur unter bestimmten Voraussetzungen
Wichtig zu wissen ist jedoch, dass der Urlaubsanspruch nicht einfach von jetzt auf gleich verfallen kann. Es müssen zunächst bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit das geschehen kann. Denn bevor der Urlaub in irgendeiner Form gekürzt werden kann, muss der oder die Arbeitgeber:in dem oder der Arbeitnehmer:in zunächst mitteilen, dass der Urlaubsanspruch verfällt. Wichtig ist auch, dass dabei ein Zeitpunkt festgelegt wird, an dem der Urlaub verfallen würde.
Versäumt dein:e Arbeitgeber:in jedoch, dir diese Frist rechtzeitig mitzuteilen, so verfällt dein Urlaubsanspruch selbstverständlich nicht. Das gilt jedoch nur, wenn du als Arbeitnehmer:in im selben Jahr, in dem du erkrankt bist, auch noch gearbeitet hast. Denn ansonsten hat der oder die Arbeitgeber:in gar keine Chance, dir das Verfallsdatum deines Urlaubs mitzuteilen.
Fazit: Prüfe deinen Arbeitsvertrag sorgfältig
Falls du dir Sorgen machst, dass dein gesamter Urlaubsanspruch verfallen könnte, so solltest du unbedingt deinen Arbeitsvertrag überprüfen. Denn die Verfallsfrist von 15 Monaten gilt nur für den gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen pro Jahr. Für alles, was darüber hinaus geht, können gegebenenfalls andere Fristen gelten. Schau daher unbedingt nochmal in deinen Arbeitsvertrag oder sprich dich mit deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin ab.