Jobwechsel und Kündigungen von Mitarbeiter:innen sind für die Arbeitgeber:innen dieser Welt völlige Routine. Für die Arbeitnehmer:innen, die die Kündigung einreichen, ist der Prozess meist weitaus aufregender. Trotz der Vorfreude auf den neuen Job – oder vielleicht auch der Freude, den alten Job endlich zu verlassen, sollten Arbeitnehmer:innen sich an gewisse Fristen halten. Welche Kündigungsfrist wann gilt, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zur „Kündigungsfrist bei Jobwechsel“:
Kündigung und Jobwechsel sollten gut überlegt sein
Doch das Wichtigste zuerst. Ein Jobwechsel und eine Kündigung sollten immer gut überlegt sein. Wenn du mit dem Gedanken spielst, deinen Job zu kündigen, so solltest du dir sicher sein, dass dieser auch aktuell nicht das Richtige für dich ist.
Frage dich daher, warum dir dein aktueller Job nicht mehr gefällt oder was dich vielleicht am neuen Job reizt. Das hilft dir, eine Entscheidung zu treffen, zu der du dann auch wirklich stehst.
Diese Fristen musst du beachten
Falls du dich dann doch für eine Kündigung entschieden hast, kannst du diese jedoch nicht einfach einreichen und schnell zu einem neuen Job wechseln, sondern musst bestimmte Kündigungsfristen beachten. Was da für welche Position aktuell gilt, zeigen wir dir hier:
1. Gesetzliche Kündigungsfrist
An erster Stelle steht die gesetzliche Kündigungsfrist. Sie gilt eigentlich immer, sofern in deinem Arbeitsvertrag nichts anderes steht. Nach § 622 BGB Absatz 1 beträgt diese Kündigungsfrist genau vier Wochen. Das bedeutet, du kannst entweder zum 15. oder zum Ende eines jeden Monats kündigen.
2. Frist nach Arbeitsvertrag
In einigen Fällen schreibt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin eine andere Kündigungsfrist vor. Diese sollte dann allerdings in deinem Arbeitsvertrag festgehalten sein. Gerade bei Mitarbeiter:innen in hohen Positionen oder bei solchen, die das Unternehmen schon lange unterstützen, setzen Arbeitgeber:innen oft längere Kündigungsfristen an, um einen würdigen Ersatz zu finden.
3. Tarifvertrag
Eine weitere Möglichkeit ist die Kündigungsfrist nach Tarifvertrag. Diese kann – ähnlich wie die nach Arbeitsvertrag – ebenfalls kürzer oder länger sein als die gesetzliche Kündigungsfrist. Auch in diesem Fall gilt natürlich nur die nach Tarifvertrag.
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4. Probezeit
Nochmal anders verhält es sich bei einer Kündigung in der Probezeit. Die Probezeit dauert ja in der Regel sechs Monate, in welchen die Kündigungsfrist dann lediglich zwei Wochen beträgt. Wenn dir also bereits in den ersten Monaten auffällt, dass der Job doch nicht so das Gelbe vom Ei ist, hast du die Möglichkeit, schnell zu wechseln.
Fazit: Reiche die Kündigung rechtzeitig ein
Zusätzlich solltest du beachten, dass du dein Kündigungsschreiben immer rechtzeitig einreichst. Denn die Kündigungsfrist gilt nicht für das Datum, das auf dem Schreiben steht oder den Poststempel, den die Unterlagen haben, sondern der Tag, an dem das Schreiben beim Arbeitgeber oder bei der Arbeitgeberin eingeht. Der Tag des Zugangs wird jedoch nicht mitgerechnet, sondern es zählt erst immer der darauffolgende Tag.
Wenn du dein Kündigungsschreiben also auf postalischem Wege versendest, solltest du es lieber etwas zu früh abschicken. Kommt das Schreiben zu spät an, verschiebt sich auch die Kündigungsfrist. Das könnte unter Umständen einen anstehenden Jobwechsel gefährden.