Nach der Kündigung haben Mitarbeiter:innen mehrere Möglichkeiten. Sie können entweder ganz regulär weiterarbeiten, ihren Resturlaub nehmen oder sich vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin freistellen lassen. Was genau du bei einer Freistellung nach der Kündigung beachten musst, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zu Thema „Freistellung nach der Kündigung“:
Wann darf eine Freistellung nach der Kündigung erfolgen?
Als Arbeitnehmer:in kannst du dich nach einer Kündigung nicht einfach selbst freistellen, sondern musst dich von deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin freistellen lassen. Du als Arbeitnehmer:in hast also keinen rechtlichen Anspruch auf die Freistellung, noch kannst du sie in irgendeiner Form verlangen.
Diese Freistellung sollte dann explizit im Kündigungsschreiben festgehalten sein. Ob du dich freistellen lassen kannst, musst du also zunächst immer mit deinem oder deiner Vorgesetzten abklären. Unter Umständen ist die Option auf Freistellung sogar schon in deinem Arbeitsvertrag enthalten.
Was Arbeitnehmer vor der Freistellung wissen sollten
Abgesehen davon, dass dein:e Chef:in entscheidet, ob er oder sie dich nach der Kündigung freistellen lässt, gibt es noch andere Dinge, die Arbeitnehmer:innen über die Freistellung nach der Kündigung wissen sollten. Zuerst das Wichtigste: Die Zeit deiner Freistellung muss regulär vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin vergütet werden. Das gilt übrigens auch im Krankheitsfall.
Du hast die Möglichkeit, bereits während deiner Freistellung für ein anderes Unternehmen zu arbeiten. Teilweise ist dafür jedoch die Zustimmung des alten Arbeitgebers oder der alten Arbeitgeberin notwendig.
Die Freistellung kann maximal bis zum Ende der Kündigungsfrist laufen und ist auch während der Probezeit möglich. Bei letzterem Fall beträgt sie aufgrund der kurzen Kündigungsfrist lediglich zwei Wochen.
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Fazit: Eine Freistellung ist für beide Parteien von Vorteil
Eine Kündigung ist nie eine schöne Angelegenheit, dennoch kann eine anschließende Freistellung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin für beide Parteien vorteilhaft sein. Oft lässt die Arbeitsmotivation nach einer Kündigung nämlich stark nach oder es kommt sogar zu Konflikten. Mit einer Freistellung kommt dieses Problem nicht auf.
Der oder die Arbeitgeber:in hat also Ruhe und der oder die Arbeitnehmer:in muss nicht arbeiten, wird aber trotzdem regulär bezahlt. Dennoch ist es am Ende die Entscheidung des Arbeitgebers beziehungsweise der Arbeitgeberin, ob diese:r eine Freistellung nach der Kündigung ermöglicht.