Sicherlich hast du schon einmal etwas von einer sogenannten fristlosen Kündigung gehört. Die meisten kennen diesen Begriff jedoch eher aus Filmen und Serien. Wir erklären dir, was genau das bedeutet und in welchen 5 Fällen man dich fristlos kündigen kann.
Was ist eine fristlose Kündigung?
Der Begriff fristlose Kündigung ist umgangssprachlich für eine sogenannte außerordentliche Kündigung. Der Name kommt daher, dass man bei einer außerordentlichen Kündigung keine Fristen einhalten muss. Sowohl der/die Arbeitgeber:in als auch der/die Arbeitnehmer:in kann ein Arbeitsverhältnis fristlos kündigen.
Das funktioniert aber natürlich nicht ganz so einfach. So gibt es einige Kriterien, die erfüllt werden müssen, damit eine fristlose Kündigung wirksam wird. Eine solche Kündigung braucht immer einen wichtigen Grund. Bei einer ordentlichen Kündigung genügt hingegen schon ein einfacher Grund.
Zudem muss der/die Arbeitnehmer:in zuvor schonmal eine Abmahnung wegen Fehlverhaltens bekommen haben und diese Art der Kündigung sollte stets das letzte Mittel sein. Trotz ihres Namens muss der/die Arbeitgeber:in aber dennoch eine Frist einhalten.
Nach § 626 Abs. 2 BGB darf eine fristlose Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme der Gründe, die zu einer Kündigung führen könnten, durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ausgesprochen werden. Nach Ablauf dieser Frist darf nur noch eine ordentliche Kündigung erfolgen.
In diesen 5 Fällen kann man dir fristlos kündigen
Das Prozedere einer fristlosen Kündigung ist im Normalfall sehr kompliziert und kommt deshalb auch nur in seltenen Fällen vor. Damit du dir einen Überblick verschaffen kannst, zeigen wir dir hier wichtige Gründe, die theoretisch zu einer unordentlichen Kündigung führen können:
1. vorgetäuschte Krankheit
Du lässt dich ziemlich oft krankschreiben, obwohl du eigentlich gar nicht krank bist? Auch das kann ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Besonders dann, wenn du diesbezüglich schon einmal abgemahnt wurdest und man dich erneut erwischt hat. Dazu zählt übrigens auch genesungswidriges Verhalten während einer Krankschreibung. Sprich, wenn du eigentlich für zwei Wochen krankgeschrieben bist, aber dein Chef:in plötzlich Urlaubsbilder von dir auf Malle sieht, dann kann das eine fristlose Kündigung bedeuten.
2. Arbeitszeitbetrug
Ein Grund für eine fristlose Kündigung ist der Arbeitszeitbetrug. Wie der Name schon verrät, geht es dabei darum, dass Mitarbeiter:innen ihre Arbeitszeit falsch angeben, die Mittagspause überziehen oder aber private Tätigkeiten während ihrer Arbeitszeit machen.
Kann der/die Arbeitgeber:in dir das nachweisen und hat dich außerdem schon mehrfach deswegen abgemahnt, kann das unter Umständen eine fristlose Kündigung zur Folge haben.
3. Beharrliche Arbeitsverweigerung
Ein weiterer Grund für eine fristlose Kündigung kann die beharrliche Arbeitsverweigerung sein. Das bedeutet also, dir kann gekündigt werden, wenn du dich deiner Arbeit verweigerst und das Ganze auch vorsätzlich tust, dir also darüber bewusst bist, dass du gerade deine Arbeit verweigerst. Kann dein:e Arbeitgeber:in dir das nachweisen, kann das zu einer außerordentlichen Kündigung führen.
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4. Tätlichkeiten oder Beleidigungen gegenüber dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin
Wenn du deine Vorgesetzten, Kolleg:innen oder auch Kund:innen regelmäßig beleidigst, kann das ebenfalls eine fristlose Kündigung mit sich bringen. Natürlich bekommst du auch hier vorher erst ein paar Abmahnungen. Anschließend kann man dir aber tatsächlich deshalb kündigen.
5. Grobe Verletzung der Treuepflicht
Als Arbeitnehmer:in hat man eine sogenannte Treuepflicht. Dazu zählen beispielsweise, dass man seine Fehlzeiten und Arbeitsverhinderungen rechtzeitig ankündigt, den Gesundheitsschutz beachtet oder auch Auskunft über seine Arbeit gibt. Hält sich ein:e Arbeitnehmer:in konsequent nicht daran, droht ihr/ihm die fristlose Kündigung.
Weitere Gründe für eine fristlose Kündigung
Gründe für eine mögliche fristlose Kündigung gibt es viele. So können auch diese Umstände zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen:
- genesungswidriges Verhalten während einer Krankschreibung
- vorgetäuschte Krankheit
- angekündigte Krankschreibung
- Arbeitszeitbetrug
- Spesen falsch abgerechnet
- Selbstbeurlaubung
- Alkohol am Arbeitsplatz beziehungsweise Alkoholsucht
- Anzeige gegen Arbeitgeber oder Mitarbeiter
- Verletzung des Wettbewerbverbots+
Fazit: Fristlose Kündigungen als letztes Mittel
Falls du jetzt extreme Angst vor einer fristlosen Kündigung haben solltest, können wir dich beruhigen. Zwar wurden im Jahr 2018 etwa 14 Prozent der Arbeitnehmer:innen, denen gekündigt wurde, fristlos gekündigt, allerdings ist eine fristlose Kündigung immer nur letzte mögliche Mittel.
Solltest du deinen Job also gut machen und dich bei Unsicherheiten mit deinem/deiner Vorgesetzten beraten, musst du vor einer außerordentlichen Kündigung eigentlich keine Angst haben.