Ob Einzug, Auszug oder einfach eine Auffrischung zwischendurch – Renovierungsarbeiten gehören zum Alltag in einer Wohnung. Die Gründe dafür können vielfältig sein und reichen von der Anpassung an einen neuen Lebensabschnitt bis zur Pflege und Erhaltung des Wohnraums. Doch oftmals reicht das schmale Budget des Bürgergeldes nicht dafür aus, um sich Farbe, Tapete und andere Handwerksutensilien zu kaufen. Wann Renovierungskosten vom Jobcenter übernommen werden, erfährst du hier.
Bürgergeld: Welche Renovierungskosten das Jobcenter übernimmt
Wenn du als Bürgergeld-Empfänger eine Renovierung durchführen musst, übernimmt das Jobcenter in der Regel auch die anfallenden Kosten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Renovierung beim Ein- oder Auszug handelt oder um Ausbesserungen zwischendurch. Gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II (Sozialgesetzbuch) gelten Renovierungskosten als Teil der Kosten der Unterkunft (KdU). Das bedeutet, dass du diese Kosten nicht aus dem Regelsatz begleichen musst. Dabei können folgende Materialkosten geltend gemacht werden:
- Tapeten
- Wand- und Deckenfarbe
- Farben bzw. Lacke für Heizung und Tür- und Fensterrahmen
- Pinsel
- Spachtelmasse
- Abdeckplanen etc.
Pauschalen werden vom Jobcenter nicht gewährt. Es übernimmt lediglich die tatsächlich anfallenden Kosten, und das auch nur im Rahmen der Angemessenheit. Es wird erwartet, dass die Kosten so niedrig wie möglich gehalten werden.
Die genaue Definition von Angemessenheit ist nicht festgelegt und wird letztendlich von den Sachbearbeitern des Jobcenters bestimmt. Das Bundessozialgericht (BSG) betrachtet jedoch eine angemessene Renovierung als die Schaffung eines Wohnstandards im unteren Segment. Zugegebenermaßen bleibt auch hier Raum für Interpretationen.
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So kannst du die Übernahme der Renovierungskosten beantragen
Wenn ein Umzug bevorsteht oder deine Wohnung einen frischen Anstrich benötigt, kannst du beim Jobcenter einen formlosen Antrag auf Übernahme der Renovierungskosten stellen. Es gibt kein vorgefertigtes Formular dafür. Bei der Antragstellung sollten jedoch die folgenden Angaben berücksichtigt werden:
- Anlass der Renovierung (bspw. Umzug oder Schönheitsreparaturen)
- Aufstellung der Materialkosten (was wird benötigt und welche Kosten sind zu erwarten)
Hast du Schwierigkeiten bei der Einschätzung der Materialkosten, sprich gegebenenfalls mit deinem Vermieter darüber, welche Renovierungsarbeiten notwendig sind. Achte außerdem darauf, rechtzeitig einen Antrag zu stellen. Denn auch hier gilt: Das Jobcenter hat gesetzlich bis zu sechs Monate Zeit, um über deinen Antrag zu entscheiden.
Hinweis: Es ist möglich, dass das Jobcenter einen Gutachter bzw. eine Gutachterin beauftragt, um die Kosten zu schätzen. Diese:r entscheidet dann auch über die Angemessenheit der Kosten.