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Mündliche Jobzusage im Vorstellungsgespräch: Ist sie bindend?

Ist eine mündliche Jobzusage verbindlich? Lies hier, was du tun kannst, wenn man dir den Job am Telefon bereits zugesichert hat.

Frau Bewerbungsgespräch
© IMAGO/Westend61

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„Herzlichen Glückwunsch. Sie haben den Job!“ Wer diese Aussage nach dem Vorstellungsgespräch hört, sollte sich eigentlich freuen dürfen. Leider kommt es oft genug vor, dass Bewerber:innen gesagt wird, sie hätten den Job bekommen und anschließend folgt nur noch Funkstille. Ob eine mündliche Jobzusage dennoch bindend ist und wie du in einem solchen Fall vorgehen kannst, verraten wir dir in diesem Artikel.

Sind mündliche Vereinbarungen bindend?

Wenn man dir den Job entweder direkt nach dem Vorstellungsgespräch oder auch in einem Telefonat danach zugesagt hat, so handelt es sich dabei um eine mündliche Vereinbarung. Diese mündliche Jobzusage ist grundsätzlich immer bindend.

Das gilt zumindest dann, wenn du als Arbeitnehmer:in dich mit deinem künftigen Arbeitgeber oder deiner künftigen Arbeitgeberin bereits auf einige wesentliche Vertragsdetails geeinigt hast. Zu diesen sogenannten notwendigen Vertragsbestandteilen zählen nach § 611 und § 612 BGB die Definition der Vertragsparteien, die Arbeitsleistungen beziehungsweise die Arbeitsdienste und der Beginn beziehungsweise der Zeitraum des Arbeitsverhältnisses. Über genaue Arbeitszeiten oder das Gehalt muss noch nicht gesprochen worden sein.

Es gibt zahlreiche Grauzonen

Grundsätzlich ist auch eine rein mündliche Jobzusage immer gültig. Leider gibt es jedoch einige rechtliche Grauzonen, die mündliche Zusagen schnell ungültig werden lassen können. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Arbeitsvertrag nur unter Vorbehalt besprochen wurde oder noch durch eine andere Person genehmigt werden muss.

Aber auch wenn der vermeintlich mündlich geschlossene Arbeitsvertrag vor Beginn des Arbeitsverhältnisses wieder gekündigt wird, ist die Jobzusage nicht mehr gültig. Die Kündigung muss hierbei jedoch in Schriftform erfolgen.

mündliche Jobzusage
Eine mündliche Jobzusage ist in den meisten Fällen verbindlich. Foto: IMAGO/Westend61

Fazit: Beweislast liegt immer beim Arbeitnehmer

Auch wenn die mündliche Zusage durch den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nicht bewiesen werden kann, ist sie nicht gültig. Denn die Arbeitnehmer:innen liegen hier immer in der Beweispflicht. Und hieran scheitert es auch meist. Denn eine mündliche Zusage kannst du nur durch eine Aufnahme oder einen Zeugen beziehungsweise eine Zeugin beweisen.

Theoretisch kannst du also rechtlich dagegen vorgehen. Die Frage ist jedoch, ob du überhaupt in einem solchen Unternehmen arbeiten möchtest. Oft ist eine Klage auf Schadensersatz erfolgversprechender.

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