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Kündigung wegen Aprilscherz: 7 Witze, die dich den Job kosten

Der erste April ist der beste Tag für Scherze. Doch solltest du bei der Arbeit besonders vorsichtig sein. Diese Scherze sind Kündigungsgründe.

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© gettyimages/ Hinterhaus Productions

Richtig kündigen: Das solltest du beachten!

Du willst kündigen, aber weißt nicht so recht, wie? Bei uns erfährst du hilfreiche Tipps und was du beachten solltest.

Der 01.04. ist der Tag, an dem gescherzt, gewitzt und herumgeblödelt wird und niemand es einem übel nehmen darf. Der Scherztag stammt ursprünglich aus dem Europa des frühen 17. Jahrhunderts. Bis heute ist die Entstehungsgeschichte dieses Tages nicht vollends geklärt worden.

Eine der Erklärungen zum Ursprung lautet wie folgt: Zum 01.04. soll König Heinrich IIV veräppelt worden sein. Eine Lady lud ihn zum Tête-à-tête in ein Lustschloss ein, doch als er dort ankam, begrüßte ihn der gesamte Hofstaat (inklusive seiner Ehefrau) und die veranstalteten einen Narrenball.

Ob der Hofstaat für dieses Manöver gefeuert wurde, wissen wir heute nicht. Doch bestimmte Scherze können heute dazu führen, dass du ziemlich schlecht dasteht oder sogar gekündigt wirst.

Gibt es Aprilscherze, die so heftig sind, dass sie deinen Job kosten? Ohja, die gibt es. Und sie müssen nicht einmal besonders hart sein. Wir zeigen zwei Szenarien, die dich den Job kosten können.

Kündigung: So funktioniert es

Jede Kündigung muss ganz genau begründet werden. Es reicht nicht, wenn deiner Chef:in deine Nase nicht passt. Jede:r Arbeitnehmer:in ist vom Kündigungsschutz geschützt. Es gibt Ausnahmen für Arbeitgeber:innen, in denen der Kündigungsschutz nicht zu 100% eingehalten werden muss. Sollte dein Job aber durch den KSchG-Schutz gesichert sein, solltest du dir erstmal keine Sorgen machen. Dieser greift, wenn…

  • Du seit mindestens 6 Monaten in dem Job tätig bist. 
  • Die Arbeitgeber:in mehr als 10 Angestellte beschäftigt. Teilzeitbeschäftigte werden anteilig berechnet. 

Welche Kündigungsgründe gibt es? 

Für die Arbeitgeber:in gibt es verschiedene Gründe, aus denen du gekündigt werden kannst. Die ersten beiden Gründe kannst du selbst beeinflussen. Der dritte Grund liegt nicht in deiner Hand. Im Falle eines Aprilscherzes tritt vor allem Grund Nummer 1 in Kraft.

  1. Du hast dich falsch verhalten.
  2. Du hast nicht die Leistungen erfüllt, die das Unternehmen fordert.
  3. Die Kündigung ist betriebsbedingt.
Frau Büro
Bist du einen Schritt zu weit gegangen mit deinem Aprilscherz? Foto: IMAGO / Westend61

Verhaltensbedingt: Diese Aprilscherze können zu einer Kündigung führen

Nun kommen wir aber endlich zu den Aprilscherzen, die richtig nach hinten losgehen können. Im Netz häufen sich die Beispiele zu Aprilscherzen, die „richtig witzig“ sein sollen, aber meist gar nicht sind. Einige harmlose Beispiele für Aprilscherze sind:

  • Zahnpasta an die Türklinke in der Bürotoilette kleben.
  • Die Maus eine:r Kolleg:in rückwärts einstellen.
  • Das Büro in Alu- oder Frischhaltefolie einpacken (nicht sehr nachhaltig).

Weniger harmlos wird es, wenn du eine der folgenden 7 Regeln des Verhaltens brichst. Hier geht es vor allem darum, dass du als Arbeitnehmer:in deine Pflichten verletzt oder fahrlässig missachtest.

Nice to Know: Bei den meisten Arbeitsverhältnissen wird nicht direkt eine Kündigung ausgesprochen, sondern erst einmal eine oder zwei Verwarnungen kommuniziert. Wiege dich aber nicht in zu viel Sicherheit, denn es kann bei einem gewichtigen Grund dennoch zur direkten Kündigung kommen.

  1. Alkohol- und Drogenmissbrauch (nicht bei Abhängigkeit):
    Zettelst du zum Spaß schon am Morgen ein Saufgelage an oder erscheinst zum Scherz auf Drogen bei einem Meeting, ist das ein Kündigungrund.
  2. Arbeitsverweigerung:
    Solltest du den ganzen Tag mit dem Streichespielen beschäftigt sein und deine Arbeit nicht machen, ist das ein Kündigungsgrund.
  3. Vermögensdelikte, Diebstahl:
    Solltest du zum Spaß die Firmenkreditkarte belasten, um für deinen Aprilscherz einzukaufen, ist das ein Kündigungsgrund.
  4. Beleidigungen, rassistische Äußerungen:
    Beleidigungen und Rassismus sind niemals witzig. Auch nicht am 01.04.
  5. Verstöße gegen die betriebliche Ordnung:
    Sei dir darüber bewusst, wie die Regeln in deinem Betrieb aussehen, gegen die nicht verstoßen werden dürfen. Ein solcher Verstoß könnte beispielsweise die Kleiderordnung betreffen.
  6. Vortäuschen eines Krankheitsfalls:
    „Ich habe übrigens Krebs. April, April!“ Das ist nicht witzig. Und ein Grund für eine Kündigung.
  7. Sexuelle Belästigung:
    Jede Art von sexueller Belästigung ist ein Grund, dir zu kündigen. Auch, wenn sie am 01.04. geschieht und damit „lustig“ gemeint ist.

Dieser Artikel wurde teils mit maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

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