Wenn man eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erhält, ist das normalerweise ein Grund zur Freude. Denn das bedeutet, dass du schon jetzt in der engeren Auswahl für den Job bist, auf den du dich beworben hast. Leider freut man sich manchmal aber etwas zu früh und das Bewerbungsgespräch läuft so gar nicht wie geplant. Wann du ein Vorstellungsgespräch guten Gewissens abbrechen kannst, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zum Thema „Vorstellungsgespräch abbrechen“:
3 Gründe, um dein Vorstellungsgespräch abzubrechen
Manchmal laufen die Dinge einfach nicht so wie geplant. Das kann auch bei einem Bewerbungsgespräch der Fall sein. Wenn du dich plötzlich fehl am Platz oder unwohl fühlst, ist es jedoch dein gutes Recht, ein solches Vorstellungsgespräch einfach abzubrechen. Wann du ein Bewerbungsgespräch ohne schlechtes Gewissen abbrechen kannst, liest du hier:
1. Deine Fragen werden nicht beantwortet
In einem Vorstellungsgespräch geht es nicht nur darum, dass der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin dich besser kennenlernt, sondern auch du sollst die Gelegenheit haben, das Unternehmen besser kennenzulernen. Und das geht nur, wenn du auch die Möglichkeit hast, Fragen zu stellen.
In der Regel räumen einem die Personaler:innen dieses Recht auch immer ein. Wenn du allerdings das Gefühl hast, dass man dir deine Fragen gar nicht oder nur unzureichend beantwortet und sich das auch nach Konkretisierung der Fragestellung nicht ändert, so ist es dein gutes Recht, das Gespräch abzubrechen.
2. Man stellt dir unerlaubte Fragen
Personaler:innen müssen dir in einem Vorstellungsgespräch Fragen stellen, um dich besser einschätzen zu können. Gelegentlich sind da auch mal ein paar Fragen dabei, die etwas gemein sind und dich aus der Reserve locken sollen. Wenn diese Fragen allerdings zu persönlich werden und du sie als unangemessen empfindest, ist auch das ein Grund, das Vorstellungsgespräch abzubrechen.
Was man als unangemessen empfindet, ist dabei natürlich immer sehr subjektiv. Es gibt jedoch einige Dinge, die dich Personaler:innen gar nicht fragen dürfen. Dazu zählen zum Beispiel alle Fragen zu deiner Familienplanung, deinem Glauben, deiner ethnischen Herkunft, deiner Gesundheit und deinem Vermögen.
3. Die Arbeitsbedingungen sind unzumutbar
Du kannst dem Vorstellungsgespräch bereits in den ersten Minuten entnehmen, dass die geschilderten Arbeitsbedingungen gar nicht das waren, was du dir vorgestellt hattest oder du merkst, dass sie einfach unzumutbar sind? Dann kannst du auch hier das Gespräch abbrechen.
Das gilt übrigens auch, wenn in der Stellenanzeige andere Angaben gemacht wurden. In diesem Fall solltest du die Personaler:innen aber auf jeden Fall darauf hinweisen.
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Fazit: So beendest du ein Vorstellungsgespräch
Es ist also keine Schande, ein Vorstellungsgespräch vorzeitig zu beenden. Eher im Gegenteil. Denn bevor du deine kostbare Zeit aus reiner Höflichkeit verschwendest, solltest du lieber einen klaren Schlussstrich ziehen und die Zeit anderweitig nutzen.
Grundsätzlich solltest du eine solche Entscheidung immer gut bedacht haben. Wenn du deinen Entschluss gefasst hast, solltest du höflich bleiben, dich für das bisherige Gespräch und die Möglichkeit bedanken und dann deine Bedenken schildern. So zeigst du auf eine respektvolle Art, dass du dir diesen Job vielleicht anders vorgestellt hattest.