In Deutschland ist es obligatorisch, dass jeder Krankenversicherte eine Gesundheitskarte besitzt. Doch in absehbarer Zukunft wird es wahrscheinlich nicht mehr erforderlich sein, diese immer bei sich zu tragen. Ab dem Jahr 2024 können Krankenversicherte voraussichtlich die sogenannte Gesundheits-ID beantragen. Diese neue ID soll bestimmte Abläufe erheblich vereinfachen. Zum Beispiel wird sie die herkömmliche Krankenkassenkarte überflüssig machen. Hier erfährst du, welche Veränderungen die Gesundheits-ID mit sich bringt und wie du sie beantragen kannst.
Diese Funktionen soll die Gesundheitskarte ab 2024 übernehmen
Ab dem 1. Januar 2024 werden Krankenkassen ihren Versicherten auf Anfrage eine digitale Form der Gesundheitskarte, genannt GesundheitsID, zur Verfügung stellen. Die „gematik“ ist für die Gesamtverantwortung der Telematikinfrastruktur (TI) zuständig, welche als zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen fungiert. Gemäß ihren Angaben soll die GesundheitsID den Zugang zu Online-Gesundheitsanwendungen vereinfachen und über das Smartphone intuitiver gestalten. Dabei sollen ab 2024 folgende Funktionen mit der GesundheitsID möglich sein:
- E-Rezepte laden
- elektronische Patientenakte einsehen
- ab 2026 zum Ausweisen beim Arzt nutzen
So kommt man an die Gesundheit-ID
Die Einrichtung der GesundheitsID ist unkompliziert und erfordert lediglich einen einmaligen Registrierungsvorgang. Nach Abschluss dieses Schrittes kann die GesundheitsID zukünftig mühelos als Versicherungsnachweis anstelle der eGK verwendet werden. Dennoch bleibt das traditionelle Kartenmodell weiterhin gültig, um sicherzustellen, dass alle Bevölkerungsgruppen Zugang zu den notwendigen Gesundheitsleistungen behalten.
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So soll das neue Modell vor Missbrauch geschützt werden
Obwohl das Risiko im Vergleich zum Vorgängermodell, der Gesundheitskarte, geringer ist, ist es dennoch unerlässlich, die GesundheitsID vor möglichen Missbräuchen zu schützen.Die gematik gibt an, dass hierfür auf die gängige Methode der Zwei-Faktor-Authentifizierung zurückgegriffen werden soll. So soll die GesundheitID regelmäßig durch Anmeldung mittels der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit einer PIN bestätigt werden.