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Zählt der Wehrdienst zur Rente?

Um später eine ausreichende Rente zu bekommen, müssen viele anrechenbare Zeiten angesammelt werden. Wird bei der Rente auch der Wehrdienst berücksichtigt?

Eine Person trägt eine Camouflage Uniform.
© Mario Hoesel - stock.adobe.com

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Um im Alter über ausreichende finanzielle Mittel zu verfügen, sollten Versicherte möglichst viele Beitragsjahre aufweisen. Denn schließlich gilt: Je mehr anrechenbare Zeiten vorliegen, desto höher fällt in der Regel die Rente aus. Doch was ist, wenn man als junger Erwachsener freiwillig bei der Bundeswehr war? Zählt der Wehrdienst zur Rente? Die Antwort findest du hier.

Rente und Wehrdienst: Was du wissen solltest

Seit dem 1. Juli 2011 ist der Wehrdienst in Deutschland nicht mehr verpflichtend. Allerdings besteht weiterhin die Option, ihn freiwillig abzuleisten. Dabei kann diese Zeit bei der Rente berücksichtigt werden. Laut der Deutschen Rentenversicherung müssen Interessierte lediglich Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sein. Während des freiwilligen Wehrdienstes sind sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, wobei die Beiträge vom Bund übernommen werden.

Dabei kann die Dauer des Wehrdienstes individuell festgelegt werden. Zunächst besteht die Option, einen sechsmonatigen freiwilligen Wehrdienst als Probephase zu absolvieren. Danach kann dieser um bis zu 17 Monate verlängert werden, sodass insgesamt bis zu 23 Monate freiwilliger Wehrdienst möglich sind. Zudem haben Soldatinnen und Soldaten die Möglichkeit, an Wehrübungen und Auslandseinsätzen teilzunehmen.

Rente: Wird der Wehrdienst berücksichtigt?

Wer bis zum 30. Juni 2011 Wehrdienst als Wehrpflichtiger geleistet hat, erhielt vom Staat die Rentenversicherungsbeiträge für diesen Zeitraum. Diese Zeit wird laut Deutscher Rentenversicherung als Beitragszeit anerkannt. Folgende Zeiten werden als Beitragszeit angerechnet:

  • Grundwehrdienst für die Dauer von zuletzt sechs Monaten
  • Wehrübungen
  • freiwilliger Wehrdienst zu einer Verwendung im Ausland (besondere Auslandsverwendung)
  • freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst nach dem Grundwehrdienst

Die Beitragszeit startet am Tag des Diensteintritts bei dem jeweiligen Truppenverband und endet am Tag der Entlassung. Diese Daten sind zum Beispiel im Einberufungsbescheid aufgeführt.

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Diese Zeiten werden nicht berücksichtigt

Es gibt jedoch auch Zeiten, die nicht bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Hierzu gehören unter anderem:

  • Unterbrochene Dienstzeiten, in denen Betroffene keinen Wehrsold erhalten.
  • Zeiten, in denen Betroffene aufgrund einer vorzeitigen Entlassung keinen Sold erhalten, wie beispielsweise während eines Sonderurlaubs zur Aufnahme eines Studiums.
  • Zeiten, in denen Betroffene aus dem Wehrdienst in den Dienst als Soldat auf Zeit oder Berufssoldat wechseln.

Wenn Betroffene aus dem Dienstverhältnis als Soldat:in auf Zeit oder Berufssoldat:in ohne Versorgung ausscheiden, erfolgt eine Nachversicherung durch die Deutsche Rentenversicherung. Diese Zeiten werden dann als Beitragszeiten für die spätere Rente anerkannt.

Wehrdienst und Rente: Wie hoch sind die Beiträge?

Die Höhe der Beiträge, die der Bund für Wehrdienstzeiten übernimmt, orientiert sich nicht am tatsächlichen Wehrsold, sondern am fiktiven Verdienst, der auf der Bezugsgröße basiert. Hierbei wird für jeden Monat ein fiktiver Verdienst in Höhe von 60 Prozent der monatlichen Bezugsgröße angesetzt. Aktuell beträgt diese Bezugsgröße laut Deutscher Rentenversicherung 3.535 Euro pro Monat, was jährlich 42.420 Euro entspricht.

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