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Witwenrente: Wie viel Geld bekomme ich, wenn ich selber Rente beziehe?

Wenn der die Ehepartner:in verstirbt hat man eventuell Anspruch auf Witwenrente. Doch wie hoch fällt diese aus, wenn man selbst bereits Rente bezieht?

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© imago images/Steinach

Rente und Arbeitsverhältnis: Was du wissen solltest

In der Vorfreude auf den Ruhestand können leicht einige Dinge übersehen werden. Doch was genau ist vor dem Renteneintritt zu beachten?

Die Hinterbliebenen stehen nach dem Tod ihres Ehepartners oder ihrer Ehepartnerin vor einer tragischen Erfahrung. Neben der Trauer kommen oft auch finanzielle Sorgen hinzu, insbesondere wenn wichtige Einkommensquellen wegfallen. Um diese finanziellen Schwierigkeiten zumindest ein wenig zu lindern, gibt es die sogenannte Witwenrente. Doch wie hoch fällt diese aus, wenn man bereits selbst eine Rente bezieht? Wir klären auf.

Werden Einkünfte auf die Witwenrente berechnet?

Ab dem 1. Januar 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze für die Altersrente, wodurch Rentnerinnen und Rentner seit dem letzten Jahr unbegrenzt zu ihrer eigenen Rente hinzuverdienen dürfen. Im Gegensatz dazu bleibt bei der Witwenrente die Regelung bestehen, dass zusätzliche Einkünfte in der Regel die Witwenrente mindern, jedoch erst ab einem bestimmten Freibetrag.

Wenn noch minderjährige Kinder oder Kinder, die zur Schule gehen oder sich in einer Ausbildung befinden, vorhanden sind, erhöht sich der Freibetrag pro Kind laut Finanztip um 210,56 Euro auf insgesamt 1.203,20 Euro. Wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt, werden zusätzliche Einkünfte hinterbliebener Partner:innen, die den Freibetrag übersteigen, zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.

Neben der Rente wird Folgendes auf das Einkommen angerechnet:

  • Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit
  • Erwerbsersatzeinkommen wie ALG I und Krankengeld
  • Zinseinkünfte aus eigenem Vermögen, Gewinne aus Verkäufen, Mieteinnahmen und Pachteinnahmen
  • Vergleichbare ausländische Einkommen
  • Betriebsrenten
  • Elterngeld
  • Renten aus privaten Lebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Unfallversicherungen

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Ausnahme gilt beim Sterbevierteljahr

Es gibt jedoch eine Ausnahme: In den ersten drei Monaten nach dem Tod eines Partners beziehungsweise einer Partnerin, dem sogenannten Sterbevierteljahr, wird das Einkommen der hinterbliebenen Person nicht berücksichtigt. Laut der Deutschen Rentenversicherung soll dies dazu dienen, dass sich die Hinterbliebene oder der Hinterbliebene zunächst an die veränderte Lebenssituation gewöhnen kann.

Witwenrente: Wie viel Geld erhalte ich, wenn ich selber Rente beziehe?

Pauschal kann man dies nicht beantworten. Denn die Höhe der Witwenrente variiert individuell und ist abhängig von der Höhe der Altersrente oder anderer Einkünfte. Wie bereits erwähnt, haben Empfänger:innen einer Witwenrente grundsätzlich einen Freibetrag von 1.038,05 Euro. Wenn die eigene Altersrente diesen Betrag nicht übersteigt, wird die Witwenrente in vollem Umfang gezahlt.

Überschreitet die Altersrente diesen Betrag, werden 40 Prozent des darüberliegenden Betrags angerechnet. Für jedes Kind, das sich noch in der Minderjährigkeit befindet, die Schule besucht oder eine Ausbildung absolviert, erhöht sich der Freibetrag um 210,56 Euro.

Ein Rechenbeispiel

Um alles etwas verständlicher zu gestalten, haben wir ein Beispiel für dich: Gehen wir davon aus, dass du monatlich eine Rente von 1600 Euro bekommst. Da du ein Kind hast, dass sich noch in der Ausbildung befindet, liegt dein Freibetrag bei 1.203,20 Euro. Das bedeutet, dass deine Rente den Freibetrag um 396,80 Euro übersteigt (1600 minus 1.203,20). Auf den überschüssigen Betrag von 396,80 Euro werden 40 Prozent angerechnet (40 Prozent von 396,80 Euro), was 158,72 Euro entspricht. Infolgedessen wird deine Rente um 158,72 Euro gekürzt..

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