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Grundsicherung: So viel Geld darfst du maximal hinzuverdienen

Du hast Anspruch auf die Grundsicherung? Dann lies hier, wie viel Geld du dir maximal dazuverdienen darfst.

Frau Grundsicherung
© IMAGO/Cavan Images

Mit diesem Gehalt giltst du in Deutschland als arm

Ab wann giltst du in Deutschland als armutsgefährdet? Die Antwort ist komplizierter, als du vielleicht denkst.

Die Grundsicherung richtet sich an all die Menschen, deren Rente nicht ausreicht, um davon den eigenen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Damit richtet sie sich vor allem an Menschen, die nie oder nur sehr wenig gearbeitet haben. Doch um die Grundsicherung zu erhalten, darf man nicht zu viel Geld verdienen. Wo genau die Hinzuverdienstgrenze liegt und was alles als Einkommen angerechnet wird, verraten wir dir in diesem Artikel.

So hoch ist die Hinzuverdienstgrenze bei der Grundsicherung

Wer Anspruch auf die Grundsicherung hat, darf nicht allzu viel Geld verdienen, um diesen nicht zu verlieren. So darfst du aktuell beispielsweise nur 30 Prozent deines Einkommens aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Tätigkeit behalten. Und auch von Einkommen aus der Regelbedarfsstufe 1 darfst du maximal 50 Prozent selbst behalten. Das restliche Geld aus deinen Einkünften wird dir anschließend auf Sozialleistungen angerechnet, die dir zustehen.

Was du dir als Einkommen anrechnen lassen musst

Doch was genau zählt jetzt alles als Einkommen? Laut der Deutschen Rentenversicherung musst du die folgenden Einkünfte bei der Hinzuverdienstgrenze für die Grundsicherung beachten:

  • Erwerbseinkommen
  • Renten und Pensionen aus dem In- und Ausland, auch die Riesterrente (seit 2018 bleiben 100 Euro anrechnungsfrei. Weitere 30 Prozent bleiben bis zu einem Höchstbetrag frei)
  • Unterhaltszahlungen der Eltern oder Kinder (falls das Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt)
  • Elterngeld über 300 Euro
  • Einnahmen aus Miete und Pacht
  • Kindergeld
  • Krankengeld
  • Zinsen
Frau Geld
Die Hinzuverdienstgrenzen bei der Grundsicherung sind stark begrenzt. Foto: imago images/Addictive Stock

Doch es gibt auch Einkünfte, die nicht auf die Hinzuverdienstgrenze angerechnet werden. Dazu zählen zum Beispiel die folgenden Dinge:

  • wie bereits oben genannt: 30 Prozent des Einkommens aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Tätigkeit, höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1
  • Pflegegeld
  • Elterngeld bis zu 300 Euro
  • Leistungen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Grundlage (bis zu einem Höchstbetrag)
  • bis zu 250 Euro aus steuerfreien Tätigkeiten (zum Beispiel ein Ehrenamt)
  • Unterhaltszahlungen der Eltern oder Kinder (falls das Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt)
  • Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz

Fazit: Wofür du die Grundsicherung nutzen kannst

Die Grundsicherung soll dir vor allem dabei helfen, deinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Dazu zählt einerseits das Zahlen deiner Miete und andererseits aber auch das Leisten von Zahlungen an die Pflege- und Krankenversicherung. Außerdem sollst du in der Lage sein, deine Heiz- und Stromkosten zu decken und auch Bekleidung und Lebensmittel sollten nicht zu kurz kommen.