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Welches Einkommen wird auf die Erziehungsrente angerechnet?

Die Erziehungsrente ist eine spezielle Form der Hinterbliebenenrente. Doch welches Einkommen wird auf sie angerechnet? Hier erfährst du es.

Ein Brief der Deutschen Rentenversicherung liegt zwischen Geldmünzen.
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Die Erziehungsrente ist eine spezielle Form der Hinterbliebenenrente. Wer Anspruch auf sie hat, stellt sich berechtigterweise die Frage, welches Einkommen auf die Leistung angerechnet werden. Welche Einkommen genau die Erziehungsrente angerechnet werden, liest du hier.

Dieses Einkommen wird auf die Erziehungsrente angerechnet

Doch welches Einkommen wird auf die Erziehungsrente angerechnet? Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung werden folgende Geldeingänge angerechnet: 

  • Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit
  • Erwerbsersatzeinkommen wie ALG I, Krankengeld oder Renten der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Zinseinkünfte aus eigenem Vermögen, Gewinne aus Verkäufen, Mieteinnahmen sowie Pachteinnahmen
  • Betriebsrenten
  • Renten aus privaten Lebensversicherung, Rentenversicherung oder Unfallversicherungen
  • Elterngeld
  • Vergleichbare ausländische Einkommen

Doch wie immer im Leben gibt es auch hier Ausnahmen. So werden Einkommen (außer Erwerbs- und dauerhaftem Erwerbsersatzeinkommen) nicht angerechnet, wenn der/die Ehepartner:in vor 2002 verstorben ist. Gleiches gilt, wenn der/die Ehepartner:in nach dem 31. Dezember 2001 verstorben ist, die Ehe jedoch vor 2002 geschlossen wurde.

Darüber hinaus muss mindestens einer der Ehepartner beziehungsweise der Ehepartner:innen vor dem 2. Januar 1962 geboren sein. In diesen Fällen bleibt das Einkommen unberücksichtigt.

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So kannst du die Erziehungsrente beantragen

Die Erziehungsrente muss beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden, wo auch wichtige Formulare bereitgestellt werden. Es wird empfohlen, einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren, um zu überprüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.

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